Vielsagend hat die ehemalige Bundesministerin der Justiz und des Verbraucherschutzes Katarina Barley vor dem Hintergrund des Dieselskandals angekündigt, „Unternehmen an die Leine“ zu nehmen. Gemeint war, neben der seit einem Jahr bestehenden Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen, ein Unternehmenssanktionsrecht einzuführen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nun in der vergangenen Woche den lange erwarteten Gesetzesentwurf zur „Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ – genannt Verbandssanktionengesetz – in die Ressortabstimmung eingebracht.