Mit dem Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 01.03.2021 endet vorerst das zähe Ringen um einen Kompromiss für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regulierung. Betroffen sollen ab dem 01.01.2023 zunächst inländische Unternehmen mit in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmern sein, ab 2024 sollen die Anforderungen auch für Unternehmen mit regelmäßig mindestens 1.000 Arbeitnehmern gelten. Statt konkreter Handlungspflichten normiert der Gesetzentwurf eher vage Organisations- und Veröffentlichungspflichten – für Unternehmen stellt sich die Frage, was zukünftig im Compliance Bereich mit Blick auf Lieferketten zu beachten ist.