Entwurf einer EU-GeldwäscheVO und 6. EU-GeldwäscheRL – erweiterte Transparenzpflichten von Gesellschaften

RA Felix Link / RA Dr. Michael Josef Braun, beide Senior Associate, Noerr

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein zentrales Anliegen der Europäischen Union. Regelmäßig werden die gesetzlichen Grundlagen angepasst. Am 20.07.2021 hat die Europäische Kommission erneut ein Paket von Gesetzgebungsvorschlägen zur Bekämpfung von Geldwäsche vorgestellt, darunter Entwürfe einer EU-Geldwäscheverordnung („GwVO“) und einer 6. EU-Geldwäscherichtlinie („6. GwRL“). Die Entwürfe werden nun zunächst im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat erörtert. Der Anwendungsbeginn der GwVO und der Ablauf der Umsetzungsfrist der 6. GwRL ist für das Jahr 2024 vorgesehen.

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