Eine aktuelle Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts (4 K 1476/20) bringt Bewegung in die Diskussion um Zeitwertkonten für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer*innen (GGF). Ein Zeitwertkonto führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung – wenn ein paar Voraussetzungen beachtet werden. Damit können Zeitwertkonten auch zu einem Modell für beherrschende GGF werden. » weiterlesen
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Betriebliche Altersversorgung 2022 – Was jetzt zu tun ist
Der bevorstehenden Jahreswechsel bringt mehr Änderungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit sich als in vergangenen Jahren. Es sind vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die auch zu aufwändigen Änderungen in der bAV führen. » weiterlesen
Garantieabsenkung trifft die betriebliche Altersversorgung
Zum 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins für Versicherungsverträge – der sog. Garantiezins – von 0,9 % auf 0,25 %. Mit diesem Rechnungszins ist es den Versicherern kaum oder gar nicht mehr möglich zu garantieren, dass die Versicherungsleistung mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge entspricht. Dies hat Folgen für Versicherungsverträge in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und zwingt Unternehmen zu reagieren. » weiterlesen
Keine Gleichbehandlung für Geschäftsführer bei Versorgungszusagen
Zusagen auf betriebliche Altersversorgung gegenüber Geschäftsführern werden individuell ausgehandelt und erteilt. Ein Geschäftsführer kann sich nach Ansicht des OLG München (vom 25.11.2020 – 7 U 1297/20) nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen, wenn andere Geschäftsführer eine andere (höhere) Versorgungszusage erhalten haben. Ein abschließendes Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. » weiterlesen
Freiwillige Leistungen in Betriebsvereinbarungen richtig beenden – auch nach Betriebsübergang!
Will sich ein Unternehmen von freiwilligen Leistungen aus einer Betriebsvereinbarung lösen, ist dies durch Kündigung grundsätzlich möglich. Selbst nach einem Betriebsübergang kann der Erwerber eine solche Betriebsvereinbarung kündigen, auch wenn diese infolge des Betriebsübergangs zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses geworden ist, also nicht mehr kollektiv-rechtlich als Betriebsvereinbarung gilt. Doch muss die Leistung vollständig eingestellt werden. Andernfalls kann eine gekündigte Betriebsvereinbarung nachwirken, was ein zusätzliches Haftungsrisiko birgt, insbesondere wenn eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung gekündigt wird. » weiterlesen
Es wird komplizierter: bAV im Betriebsübergang – BAG schützt Versorgungsrechte übergehender Arbeitnehmer
Wird eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung geändert, sind Versorgungsberechtigte vor Eingriffen geschützt. Die Rechtsprechung prüft Eingriffe an den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 22.10.2019 (3 AZR 429/18) festgestellt hat, gilt dies auch dann, wenn nach einem Betriebsübergang nicht mehr die Versorgungsordnung des Veräußerers Anwendung fände, sondern eine ungünstigere Versorgungsordnung des Erwerbers. Dem Kläger stand daher eine höhere Betriebsrente zu, weil für ihn auch nach einem Betriebsübergang weiterhin die günstigere Versorgungsordnung des Veräußerers galt. Die Richter sahen keine rechtfertigenden Gründe für einen Eingriff in die Versorgungsrechte des Klägers. Das BAG hat den Rechtsstreit an das LAG Niedersachsen zurückverwiesen, damit dieses die korrekte Höhe der Betriebsrente ermittelt. » weiterlesen
Ausschluss von Witwen-/Witwerrente in der betrieblichen Altersversorgung
Versorgungsleistungen an Witwen und Witwer sind regelmäßig Bestandteil einer betrieblichen Altersversorgung. Für den Arbeitgeber bedeutet dies jedoch ein ungewisses finanzielles Risiko, weil die Witwe bzw. der Witwer eine ihm unbekannte Person ist – möglicherweise selbst dem Mitarbeiter noch unbekannt in dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Zusage auf betriebliche Altersversorgung erteilt wird. Daher werden Witwen-/Witwerrenten regelmäßig an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Allein im ersten Halbjahr 2019 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in sechs Urteilen mit entsprechenden Klauseln auseinandergesetzt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche einschränkenden Voraussetzungen zu beachten sind und welche nicht mehr durchsetzbar sind. Was geht und was geht nicht mehr in der Hinterbliebenenversorgung? » weiterlesen
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Reform mit Anlaufschwierigkeiten
Seit einem Jahr gelten in der betrieblichen Altersversorgung die Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, doch die Euphorie ist abgeebbt. Die großzügig den Tarifvertragsparteien eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten wurden bislang nicht genutzt. So verharrt insbesondere die Beitragszusage im Sozialpartnermodell, welche die Diskussion im Gesetzgebungsverfahren maßgeblich bestimmt hat, weiterhin in den Startlöchern. Auch Optionssysteme und der bAV-Förderbetrag zu Gunsten von Geringverdienern haben noch nicht den gewünschten Verbreitungseffekt erzielt. Der Kern des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist bislang nicht in der Praxis angekommen. Zumindest kommen Arbeitgeber ab dem 01.01.2019 nicht mehr um den Zuschuss zur Entgeltumwandlung herum. » weiterlesen
Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie: Die Reform im Hintergrund
Im Schatten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie oft vernachlässigt. Auch dieses hat zum 01.01.2018 zahlreiche Änderungen für die betriebliche Altersversorgung gebracht. Das Schattendasein verwundert, weil einige Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie für die Praxis sehr wichtig sind. Denn Anwartschaften unterliegen seit dem 01.01.2018 auch nach dem Ausscheiden einer Anpassung. Zudem wurden die Auskunftspflichten der Arbeitgeber ausführlich im Gesetz geregelt. Zu beachten sind außerdem neue Altersgrenze in Betriebsrenten- und Steuerrecht. » weiterlesen
BAG: Keine Pflicht zur Kündigung einer Direktversicherung
Der Arbeitgeber weigerte sich, die Direktversicherung eines Arbeitnehmers zu kündigen. Der Arbeitnehmer befand sich in einer finanziellen Notlage, weil er mit der Rückführung eines Baudarlehens in Rückstand war. Seine betriebliche Altersversorgung wurde über eine Direktversicherung abgewickelt, deren Versicherungsnehmer der Arbeitgeber war. Der Arbeitnehmer forderte den Arbeitgeber auf, die Direktversicherung zu kündigen, damit der Rückkaufswert der Versicherung an ihn ausgezahlt würde. Das Bundesarbeitsgericht (vom 26.04.2018 – 3 AZR 586/16) hat die ablehnende Haltung des Arbeitgebers bestätigt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, auf Wunsch eines Arbeitnehmers dessen Direktversicherung zu kündigen. » weiterlesen