In jedem Unternehmenskaufvertrag müssen die Parteien festlegen, ob sie spätere Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht oder einem staatlichen Gericht austragen. Bei größeren Unternehmenskäufen fällt die Wahl regelmäßig zugunsten der Schiedsgerichtsbarkeit aus. Die Parteien versprechen sich davon eine kürzere Verfahrensdauer sowie eine höhere Sachkenntnis der Schiedsrichter und möchten oft in englischer Sprache verhandeln. Nicht zuletzt spielt die Vertraulichkeit eines Schiedsverfahrens eine wichtige Rolle – viele Unternehmen befürchten die Verbreitung von Interna in der Öffentlichkeit.