Unternehmenstransaktionen finden unter einem ständigen Fluss von Daten statt. Dies ist für die wirtschaftliche und rechtliche Bewertung des Unternehmens sowie den anschließenden Erwerb eines Unternehmens unumgänglich. Geringer sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Datenaustausch deshalb nicht, deren Einhaltung ist aber auch nicht unmöglich. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat dazu einen Beschluss herausgegeben.
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WhatsApp-Nutzung im Unternehmen
Dass der Gebrauch von Diensten wie WhatsApp datenschutzrechtlich problematisch ist, steht schon länger im Raum. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte Facebook den Zugriff auf die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer schon zu Beginn des Jahres in einer viel beachteten Entscheidung gerichtlich untersagen lassen. Seit das Amtsgericht Bad Hersfeld (Az. F 111/17 EASO) Ende Juni entschieden hat, dass allein die Nutzung von WhatsApp gegen das deutsche Datenschutzrecht verstößt, drohen auch Unternehmen Bußgelder. Zumindest jenen, die den Messenger-Dienst für ihre interne und externe Kommunikation nutzen. Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass sämtliche Kontaktdaten aus den Smartphones der WhatsApp-Nutzer an die WhatsApp Inc. ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen weitergeleitet würden. » weiterlesen