Das BAG hat sich in einer Entscheidung aus Oktober 2021 (Az. 7 ABR 34/20) klar positioniert, welche Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat bei der Beendigung des Home Office im Hinblick auf einzelne Arbeitnehmende zukommen. Es bleibt dabei, dass es nicht Aufgabe des Betriebsrats ist, im Detail zu überprüfen, ob eine unternehmerische Entscheidung (hier: die Beendigung des Home Office), sinnvoll ist. Das BAG hält zudem daran fest, dass das Mitbestimmungsrecht kein Instrument der umfassenden Vertragsinhaltskontrolle darstellt: Fragen, die die individualrechtliche Wirksamkeit der Maßnahme betreffen, begründen keinen Zustimmungsverweigerungsgrund. » weiterlesen