Die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook, LinkedIn, Xing, Twitter und Co. auch am Arbeitsplatz und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis hat längst in den Alltag vieler Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einzug gehalten. Die Nutzungsmöglichkeiten sind zahlreich; arbeitnehmerseitig werden Kollegen über soziale Netzwerke „kontaktet“, es wird nach neuen (potentiellen) Arbeitgebern gesucht, der eine oder andere „Frust“ über den Arbeitgeber gepostet oder aber auch Kunden für den Arbeitgeber akquiriert. Zuweilen ermuntern Arbeitgeber die Arbeitnehmer sogar explizit, soziale Netzwerke aktiv zum Ausbau auch des beruflichen Kontaktnetzwerks zu nutzen und damit auch die Interessen des Arbeitgebers (z.B. Employer-Branding, Kundenakquise etc.) zu fördern.
Ebenso zahlreich wie die Nutzungsmöglichkeiten von Social Media sind jedoch auch die tatsächlichen und rechtlichen Probleme, die sich für Arbeitgeber hieraus ergeben können. Unternehmen stellen daher zunehmend Social Media Richtlinien auf. Sie zielen darauf ab, einer unkontrollierten und die Interessen des Unternehmens beeinträchtigenden Nutzung von Social Media durch die Arbeitnehmer entgegenzuwirken. Social Media Guidelines können dabei Hinweise auf gesetzlich bestehende Begrenzungen, z.B. aus Urheber- oder Persönlichkeitsrechten, unverbindliche Nutzungsempfehlungen aber auch konkrete Verhaltenspflichten für Arbeitnehmer, an deren Verletzung arbeitsrechtliche Maßnahmen gekoppelt sind, beinhalten.
Ist ein Betriebsrat gewählt, stehen bei der Aufstellung von Social Media Guidelines entsprechende Mitbestimmungsrechte im Raum. » weiterlesen