BGH urteilt erneut zu Aufklärungspflichten bei Swap-Verträgen

RA Dr. Jan Kraayvanger, Partner, Mayer Brown, Frankfurt/M.

RA Dr. Jan Kraayvanger, Partner, Mayer Brown, Frankfurt/M.

Die Beratungspflichten von Banken beim Abschluss von Swap-Geschäften sind Gegenstand zahlreicher, teils widersprüchlicher Gerichtsentscheidungen. Nach seiner viel beachteten Entscheidung vom 22. März 2011 in Sachen Deutsche Bank gegen ILLE Papier-Service GmbH hat sich der Bundesgerichtshof nun erneut mit diesem Themenkomplex befasst. Dabei hat er Klarstellungen insbesondere zur Aufklärungspflicht über einen anfänglichen negativen Marktwert von Swap-Verträgen getroffen (BGH vom 28.04.2015 – XI ZR 378/13). 

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