Das 2015 in Kraft getretene Führungspositionen-Gesetz sollte die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen fördern. Der Aufsichtsrat von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen muss sich danach aktuell zu jeweils mindestens 30% aus Frauen und Männern zusammensetzen (fixe Quote). Bei Gesellschaften, die lediglich börsennotiert oder mitbestimmt sind, muss der Aufsichtsrat dagegen lediglich eine Zielgröße für Vorstand und Aufsichtsrat festlegen (flexible Quote). » weiterlesen