Zeitliche Beschränkung der Arbeitnehmerüberlassung

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Schon Ende April 2011 hat der deutsche Gesetzgeber das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch das „Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung“ geändert. Die Neuregelungen betreffen unterschiedliche Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung, wie z.B. den Anwendungsbereich des AÜG, Ausnahmen von der Erlaubnispflicht oder auch Informationspflichten des Entleihers.

Eine wesentliche Änderung tritt jedoch erst mit Wirkung zum 1. 12. 2011 in Kraft. So lautet der neue § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG wie folgt: „Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend.“. Gänzlich unbeantwortet lässt der Gesetzgeber jedoch die Frage, welche Bedeutung dem Begriff „vorübergehend“ zukommt. » weiterlesen

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – Helfen neue gesetzliche Regelungen?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Bereits zum 1. 7. 2008 ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten, das die bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege bezweckt. Im Wesentlichen sieht das PflegeZG zwei arbeitnehmerseitige Ansprüche vor, die dazu dienen sollen, die Umsetzung der sozialpolitisch vorrangig erwünschten häuslichen Pflege zu fördern. So regelt § 2 des PflegeZG, dass ein Arbeitnehmer berechtigt ist, wegen eines akut eingetretenen familiären Pflegefalls bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Darüber hinaus sieht § 3 des PflegeZG einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Pflegezeit, nämlich auf befristete (maximal 6-monatige) unbezahlte Freistellung zur Betreuung oder Sterbebegleitung je pflegebedürftigem nahen Angehörigen vor.

Offensichtlich hat der Gesetzgeber angesichts der demographischen Entwicklung und des steigenden Bedarfs, insbesondere für häusliche Betreuung, die gesetzlichen Regelungen des PflegeZG nicht für ausreichend erachtet. Daher hat der Bundestag am 20. 10. 2011 mit dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) die Einführung der sog. „Familienpflegezeit“ beschlossen. Das Gesetz wird zum 1. 1. 2012 in Kraft treten. Es soll neben den bereits vorhandenen Regelungen des PflegeZG die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit bei teilweisem Lohnausgleich ermöglichen. » weiterlesen

Bestehen einer organisatorisch abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit – BAG und EuGH im Widerspruch?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Die Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009 in der Rs. Klarenberg ./. Ferrotron (Urteil vom 12. 2. 2009 – C-466/07, DB 2009 S. 517) ist in der juristischen Literatur u. a. als „Paukenschlag“ bezeichnet worden. Dieser Entscheidung lag ein Vorabentscheidungsersuchen des LAG Düsseldorf zugrunde. Der EuGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Wegfall der organisatorischen Einheit beim Betriebserwerber von vornherein einem Betriebsteilübergang i. S. der RL 2001/23/EG entgegensteht. Kernaussage der Entscheidung des EuGH ist, dass die Bejahung eines Betriebsübergangs auch dann geboten und möglich ist, wenn die organisatorische Einheit im Zuge der Übernahme der Produktionsfaktoren nicht bewahrt bleibt.  » weiterlesen

Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Vor wenigen Tagen hat das BAG mit Urteil vom 20. 9. 2011 (9 AZR 416/10, DB0458823) seine bisherige Rechtsprechung, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlischt und sich demzufolge nicht in einen Abgeltungsanspruch wandelt, der vererbt werden kann, bestätigt. Bereits im Vorfeld war das Urteil vor dem Hintergrund der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH im Jahr 2009 (vom 20.  1.  2009, Rs. C-350/06, Rs. C-520/06, DB 2009 S. 234) mit Spannung erwartet worden. » weiterlesen

Übertragung von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Für viele Arbeitgeber war dies eine böse Überraschung: Zunächst der EuGH mit Entscheidung vom 20. 1. 2009 (C-350/06, DB 2009 S. 234) und in der Folgezeit auch das BAG mit Urteil vom 24. 3. 2009  (9 AZR 983/07, DB 2009 S. 1018) kippten die bis dahin geltende Rechtsprechung des BAG zur Frage des Schicksals von Urlaubsansprüchen, die aufgrund der Dauererkrankung eines Arbeitnehmers nicht genommen werden konnten. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG lässt die Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr nur zu, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

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Wirksamer Abschluss eines dreiseitigen Vertrags – Umgehung von § 613a BGB bei Losverfahren?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Bei der Sanierung eines Unternehmens, das sich in der Krise oder sogar in der Insolvenz befindet, sind Personalabbaumaßnahmen in der Regel unvermeidbar. Hierzu bieten sich unterschiedliche Gestaltungsformen an. Eine davon ist die Einschaltung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG). In diesem Zusammenhang schließen die beteiligten Parteien, d. h. das zu sanierende Unternehmen, der jeweilige Arbeitnehmer sowie die BQG einen dreiseitigen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis zwischen dem zu sanierenden Arbeitgeber und dem jeweiligen Arbeitnehmer aufgehoben und zugleich ein (befristetes) Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und der BQG geschlossen wird. » weiterlesen

BAG – Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Es kann Situationen geben, in denen ein Arbeitgeber es als notwendig ansieht, seine Arbeitnehmer aufzufordern, bestimmte Sprachkenntnisse einzusetzen und – sollten diese nicht in ausreichendem Maße vorhanden sein – sie anzuweisen, Sprachkurse zum Zwecke der Verbesserung von Sprachkenntnissen zu absolvieren. So sind Arbeitsabläufe denkbar, die es – ggf. auch im Rahmen ihrer Weiterentwicklung – notwendig machen, dass der die entsprechenden Tätigkeiten ausübende Arbeitnehmer gewissen sprachlichen Anforderungen gerecht wird. » weiterlesen

Ehegatte des Arbeitnehmers als Empfangsbote

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Immer wieder zeigt die betriebliche Praxis, dass Arbeitgeber vor die Herausforderung gestellt werden, einem nicht anwesenden Arbeitnehmer „auf den letzten Drücker“ eine Kündigung wirksam zustellen zu müssen, um diese fristwahrend zum nächst möglichen Zeitpunkt auszusprechen. Dabei stellt sich häufig die Frage, welche Art und Weise der Zustellung sich anbietet, um nachweisbar den rechtzeitigen Zugang eines Kündigungsschreibens zu bewerkstelligen. Unter Umständen kommt es auch dazu, dass die Zustellung nicht an den betroffenen Arbeitnehmer selbst, sondern an eine dritte Person erfolgt. Handelt es sich hierbei um den Ehegatten des Arbeitnehmers so gilt dieser in der Regel als Empfangsbote, so dass sich der – zu kündigende – Arbeitnehmer bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten so behandeln lassen muss, als ob die Kündigung an ihn selbst zugestellt worden wäre. » weiterlesen

Abgrenzung zwischen Betriebsübergang und Betriebsstilllegung

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Ein Szenario, das sich so oder ähnlich täglich in deutschen – insbesondere konzernangehörigen – Unternehmen abspielt: Aus strategischen, finanziellen, steuerlichen oder anderen Gründen trifft ein Unternehmen (oder dessen Konzernspitze) die Entscheidung, seine Aktivitäten oder Teile davon zukünftig von einem anderen Standort aus zu erbringen. Das operative Geschäft wird am ursprünglichen Standort beendet und an einem neuen Standort wieder aufgenommen. Ist dies mit der Übertragung der wesentlichen materiellen und immateriellen Produktionsmittel vom ursprünglichen Unternehmen/Arbeitgeber auf ein anderes (ggf. konzernangehöriges) Unternehmen verbunden, so stellt dies in aller Regel einen Betriebsübergang dar. » weiterlesen

Sozialplanabfindungen dürfen für ältere Arbeitnehmer höher ausfallen

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz und insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden in den unterschiedlichsten Bereichen des Arbeitsrechts Anwendung. Vor allem auch kollektivrechtliche Regelungen, wie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, aber auch Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialpläne müssen den entsprechenden Maßstäben gerecht werden. So finden sich in der betrieblichen Praxis regelmäßig Sozialpläne, bei denen die Höhe der Sozialplanabfindungen proportional zum Alter und/oder zu der Betriebszugehörigkeit steigen, in Rentennähe indes wieder abnehmen. » weiterlesen