Für die einen handelt es sich bei der „Zeitarbeit“ (gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung) um „Teufelszeug“, mit dessen Hilfe bestehende Vergütungsstrukturen im Unternehmen unterwandert werden. Für die anderen ist sie wesentlicher Faktor für das derzeitige „Jobwunder“ in Deutschland. Immer wieder befasst sich auch die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere das Bundesarbeitsgericht (BAG), mit den Regelungen des zugrunde liegenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). So auch unlängst, als es um Fragen zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern ging. » weiterlesen