Höchstrichterlicher „Ritterschlag“ für Contractual Trust Arrangements

Bernd Klemm, Partner im Münchener Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells

Bernd Klemm, Partner, Hogan Lovells, München

Treuhandkonstruktionen (sog. Contractual Trust Arrangements – CTA) zur bilanziellen Auslagerung und privatrechtlichen Insolvenzsicherung von Verpflichtungen von Arbeitgebern für Arbeitnehmeransprüche (z.B. Versorgungs- oder Altersteilzeitverpflichtungen) erfreuen sich insbesondere bei international tätigen Unternehmen bereits seit Jahren hoher Beliebtheit, da sie eine sehr flexible Bilanzverkürzungsmethode darstellen, bei der im Gegensatz zu vielen anderen Insolvenzsicherungsmodellen eine weitgehende Kapitalanlagefreiheit besteht. Bereits seit rund einem Jahrzehnt bestand dabei in der juristischen Literatur weitgehend Einigkeit, dass CTAs bei einer entsprechend sorgfältigen Gestaltung auch tatsächlich als insolvenzfest anzusehen sind. Gleichwohl verblieben in Ermangelung einer einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gewisse Restunsicherheiten bezüglich der Insolvenzfestigkeit von CTA-Modellen.

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