Mit Urteil vom 10.02.2015 (9 AZR 455/13) entschied das BAG – zur allgemeinen Verwunderung – dass ein Arbeitnehmer auch dann seine Urlaubsansprüche behält, wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung kombiniert mit einer hilfsweise ordentlichen Kündigung unter Anrechnung auf den Urlaub ausspricht, und sich am Ende herausstellt, dass die fristlose Kündigung unwirksam war. » weiterlesen
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Wenn das Büro zum Warenlager wird
Manch Angestellter lässt sich private Pakete an den Arbeitsplatz schicken, da so die Sendung auch sicher ankommt. Es ist schließlich zumeist jemand da, der die Tür öffnet und das Päckchen entgegennimmt. Grundsätzlich erscheint es harmlos, wenn Angestellte sich ab und an ein privates Paket ins Büro liefern lassen. Anders sieht es aber aus, wenn das Büro den Warenlagern von Amazon & Co. gleicht, oder auch, wenn in Großunternehmen alle 4.000 Mitarbeiter regelmäßig das Büro als Annahmestelle für ihre Postzusendungen nutzen. Eigentlich sollte man am Arbeitsplatz – wie der Name schon sagt – „arbeiten“, und nicht seiner Kauflust frönen.