Handlungsbedarf bei der Gestaltung von Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen ab Oktober 2016

RA/FAArbR Ali Machdi-Ghazvini / RAin/FAinArbR Dr. Sabine Schröter, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

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Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen sind aus Arbeitgebersicht ein probates Mittel, um einer Geltendmachung zusätzlicher finanzieller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer weitmöglich zu entgehen. Beispielhaft seien hier Forderungen nach dem finanziellen Ausgleich von Mehrarbeit genannt, die in der Praxis häufig erst nachträglich – vor allem im Rahmen von Trennungssituationen – erhoben werden. Durch Vereinbarung einer wirksamen Ausschlussfrist kann der Zeitraum der Nachforderung im Rahmen von Formularverträgen auf bis zu drei Monate nach Fälligkeit verkürzt werden. Für Arbeitgeber liegt hierin ein effektives, von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte anerkanntes Mittel der Risikominimierung, das schnell und nachhaltig Rechtssicherheit schafft. » weiterlesen

Abfindungsprogramme im Kontext von Restrukturierungen – Die Zulässigkeit des „Windhund-Prinzips“

RA/FAArbR Ali Machdi-Ghazvini, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12. April 2016 (Az. 14 Sa 1344/15) entschieden (Revision zum BAG wurde zugelassen), dass ein Abfindungsprogramm, wonach eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden können und die Auswahl der Mitarbeiter allein nach zeitlichem Eingang der Rückmeldungen erfolgt sog. „Windhund-Prinzip“, zulässig ist. » weiterlesen

Kein Anspruch auf Vergütung von Raucherpausen aufgrund einer betrieblichen Übung

RA/FAArbR Ali Machdi-Ghazvini, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

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Hat der Arbeitgeber während Raucherpausen, für die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen durften, das Entgelt weitergezahlt, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Pausen zu kennen, können die Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber diese Praxis weiterführt. Ein Anspruch aufgrund einer betrieblichen Übung entsteht in einem solchen Fall nicht. So entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 5. August 2015 – 2 Sa 132/15). » weiterlesen