Versetzungsklauseln, die eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort vorsehen, sind in der Praxis ein probates Mittel, um auf in Ungnade gefallenen Arbeitnehmer Druck aufzubauen. Die Veränderung des Arbeitsortes führt nämlich im Regelfall dazu, dass der Arbeitnehmer dadurch in die Bredouille gerät, dass er entweder an oder in die Nähe des neuen Arbeitsortes umziehen muss oder aber – sollte er Familie haben oder anderweitig gebunden sein – wird pendeln müssen. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsortes führt daher regelmäßig zu Streit und endet nicht selten in der vollständigen meist einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vor diesem Hintergrund lässt eine nunmehr veröffentlichte Entscheidung des LAG Nürnberg (Urt. v. 12. Mai 2021 – 2 Sa 29/21) unternehmensweite Versetzungsklausel auch bei einer Versetzung ins Ausland für wirksam erachtet, aufhorchen. Ist dies tatsächlich richtig? Der folgende Beitrag soll dies einordnen und bewerten. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Mävers, Gunther
Bundestag behandelt Neuregelung der Arbeitnehmerentsendung ins das Vereinigte Königreich
Nachdem der Übergangszeitraum des Austrittsabkommens zum 31. Dezember 2021 abgelaufen und das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich geschlossen ist, treten nun nach und nach die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (BREXIT) zutage. In vielen Bereichen ergibt sich nun Regelungsbedarf für den nationalen Gesetzgeber zu Problemkreisen und Fragestellungen, die nicht vom Freihandelsabkommen abgedeckt werden. Dies betrifft u.a. die nun notwendige Neuregelung der Arbeitnehmerentsendung in das Vereinigte Königreich. Der Beitrag befasst sich mit dem entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben und stellt die Vorschläge im Überblick kurz vor. » weiterlesen
BREXIT – Was gilt im Aufenthalts- und Arbeitsmigrationsrecht ab dem 1. Januar 2021? –
Mit Wirkung zum 31. Januar 2020 ist der Austritt des Vereinigten Königreich aus der Europäischen Union endgültig wirksam geworden. Gleichwohl sieht das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich die weitgehende Fortgeltung der Regelungen der EU bis zum 31. Dezember 2020 vor. Derzeit können britische Staatsangehörige daher weiterhin – wie andere Unionsbürger auch – jederzeit für Aufenthalte von bis 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nach Deutschland einreisen und hier auch für länger verweilen, wenn sie entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um einen solche ernsthaft bewerben, vgl. dazu bereits https://efarbeitsrecht.net/brexit-was-gilt-im-arbeitsrecht/. » weiterlesen
Bundestag verabschiedet die Umsetzung der (revidierten) Arbeitnehmerentsenderichtlinie
Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie regelt u.a. Mindestbedingungen für Arbeitnehmer, die zur Ausführung eines Auftrages für eine begrenzte Zeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden. Dies greift indes bislang nicht flächendeckend, sondern betrifft nur bestimmte Branchen, schwerpunktmäßig insbesondere Bauunternehmer sowie die verarbeitende Industrie. Die dies umsetzende gesetzliche Regelung in Deutschland findet sich im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Infolge der Umsetzung der revidierten Arbeitnehmerentsenderichtlinie wird der Anwendungsbereich der Regelungen nunmehr nicht unerheblich ausgeweitet sowie die inhaltlichen Regelungen verschärft, was vielfach als „Bürokratiemonster“ kritisiert wird. Der folgende Beitrag soll einen Überblick dazu geben, was das Gesetz im Einzelnen beinhaltet und was dies für die letztlich betroffenen Unternehmen für Auswirkungen haben wird. » weiterlesen
Brexit – Staatsangehörigkeitsrechtliche Auswirkungen bei Einbürgerung
Der (möglicherweise unmittelbar) bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft vielfältige Fragen in allen Rechtsgebieten auf. Während den arbeitsrechtlichen und arbeitsmigrationsrechtlichen Auswirkungen eine breite Aufmerksamkeit zuteil gekommen ist, sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Auswirkungen bislang nicht hinreichend beleuchtet worden. Dem soll mit dem folgenden Beitrag Abhilfe geschaffen werden. » weiterlesen
Brexit – Arbeitsmigrationsrechtliche Auswirkungen im No Deal-Szenario
Der (möglicherweise unmittelbar) bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft vielfältige Fragen in allen Rechtsgebieten auf. Der folgende Beitrag widmet sich den Auswirkungen eines ungeregelten Austritts (Hard BREXITS) aus Sicht des Arbeitsmigrationsrecht. » weiterlesen
Fachkräfteeinwanderungsgesetz – eine Bestandsaufnahme
Am 19.12.2018 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes verabschiedet, der am 04.01.2019 dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden ist (BR-Drucks. 7/19). Bereits im Koalitionsvertrag vom 04.03.2018 hatte sich die Große Koalition unter der Überschrift „Wir regeln die Zuwanderung von Fachkräften“ folgendes vorgenommen: „Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das den steigenden Bedarf an Fachkräften durch Erwerbsmigration neu und transparent regelt. Orientierung sowohl an volkswirtschaftlichen Erfordernissen als auch an Qualifikation, Alter, Sprache, Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und Sicherung des Lebensunterhalts.“ Nach der Vorlage von ersten konkreten Vorschlägen in einem Eckpunktepapier im August 2018 durch das federführende Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (unter dem Titel „Eckpunkte zum kohärenten Ansatz Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“) und einer sich in den Folgemonaten anschließenden kontroversen Diskussion kommt der Gesetzgeber diesem Regelungsauftrag nun nach. » weiterlesen
Brexit vs. (Arbeitnehmer-)Freizügigkeit
Es ist nun über zweieinhalbhalb Jahre her, dass das Vereinigte Königreich sich in einem am 23. Juni 2016 abgehaltenen Referendum mit denkbar knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hat, aus der EU auszutreten. Nach dem am 29. März 2017 durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Europäischen Rat erklärten Austritt, der allerdings erst nach Ablauf von zwei Jahren wirksam wird, sind mit einiger Verzögerung Verhandlungen über die Konditionen des Austritts aufgenommen worden. Am 14. November 2018 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf die revidierte Fassung des Austrittsabkommen verständigen können, die eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2020, die allerdings einmalig für einen indes nicht näher bestimmten Zeitraum einvernehmlich verlängert werden kann, beinhaltet. Was bedeuten dieses Austrittsabkommen, aber auch weitere Optionen für den BREXIT für die Arbeitnehmerfreizügigkeit? » weiterlesen