Die Videoüberwachung zählt immer noch zu den am häufigsten verwendeten technischen Einrichtungen zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten im Betrieb. Sie wird regelmäßig dort eingesetzt, wo Räumlichkeiten öffentlich zugänglich sind, beispielsweise im Einzelhandel oder auch in Krankenhäusern. Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten bei dem Einsatz von Überwachungskameras sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Ohne Zustimmung des Betriebsrats dürfen diese nicht genutzt werden. Für Arbeitgeber in Konzernstrukturen stellt sich regelmäßig die Frage, mit welchem Betriebsratsgremium er die Videoüberwachung verhandeln muss: Konzernbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder lokaler Betriebsrat? In einer aktuellen Entscheidung nimmt das BAG hierzu Stellung (Beschluss vom 26.01.2016 – 1 ABR 68/13). » weiterlesen