Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen zwei Nachhaltigkeitsinitiativen im Lebensmitteleinzelhandel. Konkret ging es um Kooperationen zur Gewährung existenzsichernder Löhne im Bananensektor sowie zur Ausweitung der Initiative „Tierwohl“. Auch wenn in diesen Fällen keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken bestanden, erinnern die Entscheidungen erneut daran: Auch wer „Gutes im Schilde“ führt, muss sich am Kartellrecht messen lassen.