Das Smartlaw-Urteil des BGH – Siegeszug der Legal Tech Anwendungen?

RA Mario Pofahl, Patner / RA Dr. Maximilian Mann, Associate, Linklaters

Die digitale Transformation des Rechtsgestaltungsmarkts schreitet weiter voran. So sorgte der BGH mit seinem jüngst ergangenen Smartlaw-Urteil für Euphorie in der Legal Tech Branche, indem er entschied, dass ein juristischer Fachverlag mit dem Bereitstellen seines digitalen Rechtsdokumenten­generators keine unerlaubte Rechtsdienstleistung erbringt. Zugleich wirft das Smartlaw-Urteil weitergehende Fragen auf: Inwieweit darf und kann Legal Tech die klassische anwaltliche Tätigkeit beeinflussen oder vielleicht sogar ersetzen?

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Die europäische KI-Strategie: Regulierung künstlicher Intelligenz

RA Mario Pofahl , Partner / RA Dr. Maximilian Mann, Linklaters

Für das erste Quartal 2021 wird ein Regelungsentwurf der Europäischen Kommission zur Regulierung von künstlicher Intelligenz („KI“) erwartet. Einen ersten Eindruck von der geplanten Regulierung geben aktuelle Veröffentlichungen der europäischen Institutionen. Während das Europäische Parlament am 21.10.2020 den – für die Europäische Kommission nicht bindenden – Entwurf einer Verordnung zur zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz von KI („KI-VO-E“) veröffentlichte, legte die Kommission ihre Vorstellungen von einem KI-Regulierungsregime bereits im Februar 2020 in einem Weißbuch dar.

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Künstliche Intelligenz in der Unternehmensleitung: Heilsbringer oder Haftungsrisiko?

RA Mario Pofahl, LL.M., Partner, Linklaters

Die Welt wird zunehmend komplexer und der Mensch mit einer Flut von Daten konfrontiert. Gleichzeitig verspricht technologischer Fortschritt der Komplexität und Datenflut Herr zu werden. Hoffnung liegt insbesondere auf künstlicher Intelligenz – auf selbstlernenden Maschinen. Sie können die Datenflut zu ihrem Vorteil nutzen, um ihren Lernprozess zu verbessern, und mögen bei abgegrenzten Fragestellungen in der Lage sein, einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte zu geben. Doch können Geschäftsleiter künstliche Intelligenz einsetzen, ohne Haftung fürchten zu müssen? Oder gehen sie umgekehrt sogar ein Haftungsrisiko ein, wenn sie auf den Einsatz künstlicher Intelligenz verzichten?

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