Auch weiterhin gilt: Prämie für Streikbruch ist zulässig

RA/FAArbR Thomas Ubber / RAin Michaela Massig, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Arbeitgeber sind grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer vor oder während der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen durch Zusage einer sog. Streikbruchprämie von der Teilnahme an Streikmaßnahmen abzuhalten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung vom 14.08.2018 (1 AZR 287/17, vgl. PM 39/18) bekräftigt. » weiterlesen