Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil in der Rechtssache C-267/12 Frédéric Hay ./. Crédit agricole mutuel de Charente-Maritime et des Deux-Sèvres (DB0644072) erneut sehr deutlich klargestellt, dass die Diskriminierung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nicht toleriert wird. Wenn sich die Partner – vergleichbar einer heterosexuellen Ehe – in einem genau bestimmten rechtlichen Rahmen verpflichten, eine Lebensgemeinschaft zu führen und sich gegenseitig materielle Unterstützung und Beistand zusagen, müssen sie auch in gleicher Weise behandelt werden. Jede Benachteiligung ist eine unmittelbare und damit unzulässige Diskriminierung, die zu Schadenersatzansprüchen, eventuell auch zu Schmerzensgeldansprüchen führen kann. » weiterlesen