Bislang ist umstritten, ob eine Aufklärungspflicht über den negativen Marktwert eines Swap-Vertrages auch dann besteht, wenn der Swap einfach strukturiert ist und aus Sicht des Bankkunden lediglich ein variabler Zinssatz gegen einen Festzinssatz getauscht wird. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 27. 6. 2012 -9 O 140/11 entschieden, dass bei solchen sog. Plain Vanilla Swaps zumindest dann keine Aufklärungspflicht besteht, wenn diese zur Zinssicherung eines Darlehens eingesetzt werden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
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Keine Aufklärungspflicht über Provisionen beim Vertrieb von Lehman-Zertifikaten
Gleich vier bankenfreundliche Urteile hat der XI. Zivilsenat des BGH am 26. 6. 2012 gefällt (XI ZR 316/11, DB 2012 S. 1862, XI ZR 259/11, DB0485140, XI ZR 355/11, DB0485141, XI ZR 356/11, DB0485142).
In den zugrunde liegenden Sachverhalten ging es jeweils um Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Lehmann-Zertifikaten. Die Anleger hatten jeweils Anfang 2007 unterschiedliche Beträge – bis zu 300.000 € – in „Global Champion Zertifikate“ investiert. In den vorangegangenen Beratungsgesprächen zwischen den Anlegern und Mitarbeitern der beklagten Bank, deren Inhalt im Einzelnen streitig blieb, waren die Anleger nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Bank von der Emittentin der Zertifikate eine Vertriebsprovision i. H. von 3,5% erhielt.
Unwirksame Auslagenersatzklausel bei Sparkassen und Banken
Erneut hatte sich der BGH mit der AGB-Inhaltskontrolle zu befassen und hat am 8. 5. 2012 entschieden, dass die inhaltsgleichen Klauseln in Nr. 18 AGB-Sparkassen und Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam sind und nicht verwendet werden dürfen (BGH, Urteile vom 8. 5. 2012 – XI ZR 61/11, DB0480945 und XI ZR 437/11, DB0483137).
Den Entscheidungen des unter anderem für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats des BGH lagen zwei Unterlassungsklagen eines Verbraucherschutzvereins auf Grundlage des UKlaG gegen eine Sparkasse und eine Bank zugrunde. Das UKlaG (Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen) gewährt Verbraucherschützern ein im deutschen Verfahrensrecht nur ausnahmsweise zulässiges Verbandsklagerecht, von welchem diese in den letzten Jahren regen Gebrauch gemacht haben.
Die Instanzgerichte hatten den Verbandsklagen jeweils stattgegeben. Die von den Beklagten eingelegte Revision hat der BGH nunmehr zurückgewiesen.
Tilgung eines abgetretenen Gesellschafterdarlehens – Rückerstattung in der Insolvenz?
Was passiert, wenn eine dem Gesellschafter zustehende Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kurz vor der Insolvenz an einen Dritten abgetreten wird und die Gesellschaft die Darlehensforderung begleicht? Kann der Insolvenzverwalter in diesem Fall – so als hätte die Abtretung nicht stattgefunden – gegenüber dem Gesellschafter die Anfechtung erklären und Rückzahlung verlangen?
Nach Auffassung des OLG Stuttgart, welches sich kürzlich mit dieser Rechtsfrage zu befassen hatte, ist dies nicht der Fall. In seinem Urteil vom 8. 2. 2012 – 14 U 27/11 stellt das Gericht klar, dass sowohl die Anfechtung als auch die Geltendmachung des Rückgewähranspruchs nur gegenüber dem Abtretungsempfänger erfolgen können.
Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde: » weiterlesen