Nach zähem Ringen scheint der Weg für das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz Sorgfaltspflichtengesetz, nun frei. Die Verabschiedung soll noch vor der politischen Sommerpause erfolgen und international agierende Unternehmen somit ab 2023 hinsichtlich der Achtung international anerkannter Menschenrechte in ihren Lieferketten in die Verantwortung genommen werden. Dabei ist das Gesetz zunächst nur auf Unternehmen mit mehr 3.000 Mitarbeitern anwendbar, allerdings sinkt dieser Schwellenwert bereits 2024 auf 1.000 Mitarbeiter. Ungeachtet dessen ist von einem Streueffekt auszugehen, der auch mittelständische Unternehmen erfasst. » weiterlesen