Der Brexit und mögliche arbeitsrechtliche Veränderungen

RA/FAArbR Dr. Martin Nebeling, Partner, Bird & Bird LLP, Düsseldorf

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Am 23.06.2016 haben die Bürger des Vereinigten Königreichs mit einer Mehrheit von 52% zu 48% im Referendum gegen den Verbleib in der EU gestimmt. Damit ist der Austritt „Brexit“ jedoch nicht vollzogen. Die britische Regierung muss nun gem. Art. 50 Abs. 2 EUV dem Europäischen Rat die Absicht mitteilen, aus der EU auszutreten. Für die Mitteilung selbst existiert keine Frist, sie ist aber aufgrund der angespannten politischen Situation zeitnah nach dem anstehenden Regierungswechsel zu erwarten. Ist die Mitteilung erfolgt, beginnt eine Verhandlungsphase von maximal zwei Jahren mit dem Ziel, die Modalitäten des Austritts festzulegen und dem Abschluss eines Austrittsabkommens. » weiterlesen