Zusammenarbeit europäischer Wettbewerbsbehörden bei grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenschlüssen

RA Martina Maier, Partnerin bei McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Am Ende eines Transaktionsprozesses muss vor der tatsächlichen Übernahme des Zielunternehmens oft noch die Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden abgewartet werden. In manchen Fällen ist nur eine Wettbewerbsbehörde zuständig, in anderen müssen gleich mehrere Wettbewerbsbehörden den Zusammenschluss freigeben. Im letzteren Fall können Fusionskontrollverfahren sehr aufwendig und zeitraubend sein. Bei problematischeren Zusammenschlüssen, insbesondere beim Zusammenschluss von Wettbewerbern, kommt es auch durchaus vor, dass die parallel zuständigen Behörden verschiedener Länder in der inhaltlichen Beurteilung des Vorhabens zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und divergierende Vorstellungen haben, wie die wettbewerblichen Bedenken ausgeräumt werden könnten. Für die beteiligten Unternehmen, die Wettbewerbsbehörden und auch am Ausgang der Verfahren interessierte Dritte können solche Divergenzen sehr unbefriedigend sein. » weiterlesen

Aktuelle Entwicklungen bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Das  Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) ist am 1. 1. 2011 in Kraft getreten und zielt vordergründig darauf ab, den Preis eines Arzneimittels an dessen Nutzen zu koppeln und dadurch die steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel einzudämmen. So soll ein Ausgleich zwischen innovativen Arzneimitteln einerseits und bezahlbaren Arzneimitteln andererseits erreicht werden, der insbesondere zu einem fairen Wettbewerb, aber auch zu einer stärken Orientierung am Wohl des Patienten führen soll. » weiterlesen

Ohne „Checkliste“ kein Vergabeausschluss

RA Holger Schröder, Rödl & Partner, Nürnberg

Verlangen öffentliche Auftraggeber von den Bietern bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen Nachweise, müssen diese nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) in einer abschließenden Liste zusammengestellt werden. Diese auf den ersten Blick selbstverständliche Regelung hat für die Teilnehmer eines Ausschreibungswettbewerbs große Bedeutung. Die Regelung ist Ausfluss des vergaberechtlichen Anliegens, die gemäß der VOL/A durchzuführenden Beschaffungsverfahren transparent zu gestalten und die Quote formal fehlerhafter Angebote zu senken. Denn nur ein vollständiges und formal einwandfreies Angebot kann von den öffentlichen Auftraggebern gewertet werden. Andernfalls droht dem betroffenen Bieter der Angebotsausschluss. » weiterlesen

Referentenentwurf der 8. GWB-Novelle

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat kürzlich den Referentenentwurf der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) veröffentlicht. Die Novelle soll am 1. 1. 2013 in Kraft treten. Sie betrifft im Wesentlichen die Fusionskontrolle. Weitere wichtige Änderungen beziehen sich auf die Rechte im Kartellordnungswidrigkeitsverfahren.

Fusionskontrolle

Die Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen wird an die europäische Fusionskontrolle angepasst. Das GWB übernimmt das ökonomisch ausgerichtete Untersagungskriterium der „erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs“ (engl. significant impediment to effective competition oder kurz „SIEC“). Nach geltendem Recht ist ein Zusammenschluss gem. § 36 Abs. 1 GWB vom Bundeskartellamt zu untersagen, wenn die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu erwarten war; dieser Tatbestand wird künftig – ebenso wie auf europäischer Ebene – als Regelbeispiel beibehalten. Die neue Vorschrift soll die Erfassung komplexer Oligopolprobleme verbessern. Mit ihr wird eine Verschiebung der Prüfung von Marktstrukturen auf tatsächliches Verhalten der Unternehmen im Wettbewerb einhergehen. Die Verfahren könnten damit aufwändiger werden, die Ergebnisse allerdings auch besser. Anders als die europäische Fusionskontrolle hält das GWB an den gesetzlichen Vermutungen für Marktbeherrschung fest. Die Schwelle für die vermutete Einzelmarktbeherrschung wird auf einen Markanteil von 40% angehoben.

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Gesetzgebungsverfahren zu EU-Bilanzregeln nimmt Fahrt auf

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

In das festgefahrene Gesetzgebungsverfahren zur Ausnahme von Kleinstunternehmen von EU-Bilanzregeln ist inzwischen Bewegung gekommen. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission hatte die Empfehlungen der Experten-Gruppe zum Bürokratieabbau (Stoiber-Gruppe) aufgegriffen. Kleinstunternehmen (laut Vorschlag wenn sie zwei von drei Kriterien nicht überschreiten: 500.000 € Bilanzsumme, 1 Mio. € Nettoumsatzerlöse, durchschnittlich 10 Arbeitnehmer im Geschäftsjahr) sollten komplett von den EU-Bilanzvorschriften (RL 78/660/EWG) befreit werden. Die Befreiung hätte dann noch von den Mitgliedstaaten an die Unternehmen weitergegeben werden müssen, da es sich um ein Wahlrecht der Mitgliedstaaten handelte.In erster Lesung hatte das Europäische Parlament den Kommissionsvorschlag mit fast 2/3-Mehrheit unterstützt. Ziel war es u. a., den Unternehmen die aufwendige doppelte Buchführung zu ersparen. Im Rat hat eine Sperrminderheit bestehend aus u. a. Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Belgien und Luxemburg den Entbürokratisierungsvorschlag lange Zeit blockiert.  » weiterlesen

GbR im Mietrecht – Stolpersteine im Zusammenhang mit dem Schriftformerfordernis

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Sowohl das mietrechtliche Schriftformerfordernis in § 550 BGB als auch die Rechtsfähigkeit und Vertretungsberechtigung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind seit Jahren Dauerbrenner in der Rechtsprechung. In Kombination potenziert sich die Gefahr eines Fehlers und bedarf daher in der Praxis besonderer Aufmerksamkeit. Das OLG Hamm hat sich Anfang des Jahres (Urteil vom 16. 2. 2011, Az. I-30 U 53/10) in eine lange Reihe BGH-Entscheidungen zum Thema eingeordnet und die vom BGH aufgestellten strengen Anforderungen bestätigt. » weiterlesen

OLG Düsseldorf spricht Machtwort in Sachen Konzessionsabgabe Gas

RA Christian Marthol, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Das OLG Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung in der Beschwerdesache GAG Gasversorgung Ahrensburg GmbH vom 19. 10. 2011 ein (allerdings wohl erst vorläufiges) Machtwort zu der seit Jahren sehr umstrittenen Frage gesprochen, ob ein Netzbetreiber im Bereich Gas gegenüber Dritten im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 2 KAV dem Netznutzungsentgelt die Konzessionsabgabe entsprechend einer im Konzessionsvertrag festgelegten Mengengrenze für die Einstufung als Lieferungen an Tarifkunden (entsprechend § 2 Abs. 7 KAV im Bereich Strom) oder aber stets die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden hinzugerechnet werden darf. » weiterlesen

Kein absoluter Gebietsschutz für Exklusivlizenzen im Satellitenfernsehen

RA Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Im Oktober 2011 entschied der EuGH in den verbundenen Rechtssachen Football Association Premier League vs. QC Leisure und andere, C-403/08, und Karen Murphy vs. Media Protection Service Ltd, C-429/08 (AfP 2011 S. 462), dass territoriale Exklusivlizenzen für die Satellitenübertragung von Fußballspielen mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar sind. Darüber hinausgehende Beschränkungen für den Vertrieb und die Nutzung von Dekoderkarten, durch die ein absoluter Gebietsschutz und eine Marktaufteilung erreicht werden sollen, verstoßen aber nach der Entscheidung gegen das EU Kartellrecht. Nationale Gesetze, aufgrund derer solche Beschränkungen durchgesetzt werden könnten, verstoßen gegen die Dienstleistungsfreiheit. » weiterlesen

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – Helfen neue gesetzliche Regelungen?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Bereits zum 1. 7. 2008 ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten, das die bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege bezweckt. Im Wesentlichen sieht das PflegeZG zwei arbeitnehmerseitige Ansprüche vor, die dazu dienen sollen, die Umsetzung der sozialpolitisch vorrangig erwünschten häuslichen Pflege zu fördern. So regelt § 2 des PflegeZG, dass ein Arbeitnehmer berechtigt ist, wegen eines akut eingetretenen familiären Pflegefalls bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Darüber hinaus sieht § 3 des PflegeZG einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Pflegezeit, nämlich auf befristete (maximal 6-monatige) unbezahlte Freistellung zur Betreuung oder Sterbebegleitung je pflegebedürftigem nahen Angehörigen vor.

Offensichtlich hat der Gesetzgeber angesichts der demographischen Entwicklung und des steigenden Bedarfs, insbesondere für häusliche Betreuung, die gesetzlichen Regelungen des PflegeZG nicht für ausreichend erachtet. Daher hat der Bundestag am 20. 10. 2011 mit dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) die Einführung der sog. „Familienpflegezeit“ beschlossen. Das Gesetz wird zum 1. 1. 2012 in Kraft treten. Es soll neben den bereits vorhandenen Regelungen des PflegeZG die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit bei teilweisem Lohnausgleich ermöglichen. » weiterlesen

Englisch als Verfahrenssprache vor deutschen Gerichten

Dr. Martin Illmer, MJur (Oxford), Wiss. Referent, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg

Am 9. 11. 2011 hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG, BT-Drucks. 17/2163) durchgeführt. Dazu waren von den Fraktionen benannte Sachverständige geladen, zu denen der Autor gehörte. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der sich verschärfende Wettbewerb nicht mehr nur um das anwendbare Recht, sondern auch um den in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten von den Parteien frei wählbaren Gerichtsstand. Da die englische Sprache die unangefochtene lingua franca des internationalen Wirtschaftsverkehrs ist, haben Gerichtsstände, an denen in englischer Sprache verhandelt wird, und Schiedsgerichte (vor denen die Verhandlungssprache frei wählbar ist) in diesem Wettbewerb einen natürlichen Vorteil. Der Rechtsstreit kann dort in der Vertrags- und Verhandlungssprache der Parteien geführt werden. Da die Parteien häufig einen Gleichlauf von Gerichtsstand und anwendbarem Recht anstreben, wird durch die Wahl eines solchen Gerichtsstandes auch das dortige materielle Recht gestärkt. Diesen Wettbewerbsnachteil aufgrund der Verfahrenssprache möchte der Gesetzentwurf beseitigen.

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