Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position von Unternehmen gegenüber Scheinbewerbern gestärkt, die allein auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abzielen. Wer sich nur zum Schein bewirbt, verliert dem Grundsatz seinen Schutz nach den EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinien und damit auch nach dem AGG (Rs. C‑423/15). » weiterlesen