Delisting, Downgrading und Spruchverfahren: BVerfG entscheidet über Macrotron-Rechtsprechung

RA Dr. Patrick Oliver Nordhues, PricewaterhouseCoopers Legal AG, Düsseldorf

Der Erste Senat des BVerfG hat mit Urteil vom 11. 7. 2012 zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 3142/07 sowie 1 BvR 1569/08, DB 2012 S. 1618) zurückgewiesen, die die Folgen des Widerrufs der Börsenzulassung von Aktien zum Handel im sog. regulierten Markt auf Antrag der Gesellschaft betreffen (freiwilliges Down- bzw. Delisting).

In der ersten Verfassungsbeschwerde hatte das BVerfG über den Fall eines Rückzugs vom regulierten Markt (Downgrading) zu entscheiden. Geklagt hatte eine Minderheitsaktionärin, deren Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Spruchverfahren nach einem Downgrading von den Fachgerichten für unzulässig gehalten wurde. Diese argumentierten, dass die Aktien nach dem Rückzug vom regulierten Markt noch im „m:access“ der Börse München, d. h. in einem standardisierten Segment des qualifizierten Freiverkehrs gehandelt wurden und daher die Verkehrsfähigkeit der Aktien nicht beeinträchtigt und eine Anwendung der „Macrotron“-Rechtsprechung des BGH (BGH-Urteil vom 25.11.2002 – II ZR 133/01, BGHZ 153 S. 47 = DB 2003 S. 544) nicht geboten sei.

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Haftung gegenüber GmbH-Mitgesellschaftern für Verbindlichkeiten der Gesellschaft

RA Dr. Patrick Oliver Nordhues, McDermott Will & Emery LLP, Düsseldorf

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 5. 4. 2011 – II ZR 279/08 (DB0422015) entschieden, dass ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank einer Gesellschaftsschuld beigetreten ist, einem Mitgesellschafter, an den die Bank ihre Forderung gegen die Gesellschaft abgetreten hat, persönlich haftet. Dies gilt auch dann, wenn der Mitgesellschafter später im Rahmen einer Kapitalerhöhung nahezu sämtliche Anteile an der Gesellschaft erwirbt. » weiterlesen

Vorlage an EuGH im Verfahren gegen Daimler AG

 

RA Dr. Patrick Oliver Nordhues, Rechtsanwalt bei McDermott Will & Emery LLP, Düsseldorf

Der BGH hat dem EuGH im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung Fragen zur Auslegung der Marktmissbrauchs- und der Durchführungs-Richtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hintergrund des Musterverfahrens gegen die Daimler AG war das Ausscheiden von Jürgen Schrempp als Vorstandsvorsitzender der damaligen DaimerChrysler AG. » weiterlesen