„Kurzarbeit Null – jetzt auch noch Urlaubskürzung?“

RAin Katrin Peter, Küttner Rechtsanwälte, Köln

Die Ausbreitung der Corona-Pandemie stellt sämtliche Bereiche des Wirtschaftslebens vor ungeahnte Herausforderungen und führt dazu, dass bei zahlreichen Unternehmen Aufträge wegbrechen oder sie von behördlichen Anordnungen zur Schließung der Betriebe betroffen sind. Um temporären Unterauslastungen im Betrieb zu begegnen, führen derzeit viele Betriebe Kurzarbeit, d.h. eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit im Betrieb, ein. Die betroffenen Arbeitnehmer arbeiten bei Kurzarbeit reduziert oder überhaupt nicht (sog. Kurzarbeit Null). » weiterlesen