Weisungen an kommunale Aufsichtsräte können zulässig sein – sinnvoll sind sie damit noch nicht!

 

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Dass Weisungen gegenüber kommunalen Aufsichtsräten zulässig sein können, wurde jüngst wieder mit der Entscheidung des BVerwG vom 31. 8. 2011 (Az. 8 C 16.10) betont (vgl. Noack, Rechtsboard, DB0459024). Aus der (fallgestaltungsabhängigen) Zulässigkeit solcher Weisungen auf deren Sinnhaftigkeit zu schließen, wäre jedoch verfehlt.

Gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrats einer AG ebenso wie den Mitgliedern eines obligatorischen Aufsichtsrats kommen Weisungen nicht in Betracht. Denn bei ihnen gelten zwingend § 111 Abs. 5 AktG und §§ 116, 93 AktG, aus denen der aktienrechtliche Grundsatz hergeleitet wird, dass Aufsichtsratsmitglieder allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind und im Rahmen der ihnen persönlich obliegenden Amtsführung keinen Weisungen unterliegen (vgl. BGH-Urteil v. 18. 9. 2006, II ZR 137/05, DB0189965). Auch für freiwillig eingerichtete (fakultative) Aufsichtsräte – der Regelfall bei kommunalen Gesellschaften – ist im Gesetz die Weisungsfreiheit als Regel angelegt. Denn für sie verweist § 52 Abs. 1 GmbHG auf eine Reihe aktienrechtlicher Normen, u.a. auf die genannten §§ 93, 111, 116 AktG, woraus sich dann wieder die Weisungsfreiheit ergibt.

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Wie viel Daseinsvorsorge wollen wir uns noch leisten?

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Bereits mehrfach haben wir an dieser Stelle das Thema Wasserversorgung, die Angemessenheit der Preise für eine sichere und nachhaltige Versorgung und die derzeitige Rechtsentwicklung hinsichtlich der Überwachung von Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland angesprochen. Seit die Landeskartellbehörden und Teile der Politik das Thema für sich entdeckt haben, sieht sich einer der letzten anerkannten Bereiche der allgemeinen Daseinsvorsorge regelmäßig wiederkehrend einer kritischen Auseinandersetzung in den Medien gegenüber. Zuletzt im Magazin Plusminus der ARD vom 12. 10. 2011. » weiterlesen

OLG Stuttgart hebt Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde auf

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit Beschluss vom 25. 8. 2011 (Az.: 201 Kart 2/11) hob das OLG Stuttgart die Preissenkungsverfügung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums als Landeskartellbehörde (LKB) gegen die Energie Calw GmbH auf. Die Entscheidung war bereits nach der mündlichen Verhandlung vom 4. 8. 2011 absehbar. Die Preissenkungsverfügung vom 24. 2. 2011 sollte die Energie Calw dazu verpflichten, für die Zeit vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2009 bei allen Tarifwasser-Kunden bei der Berechnung der Wasserentgelte einen Nettopreis von nicht mehr als 1,82 € je Kubikmeter anzulegen. Zudem sollte der Versorger allen Wasserkunden bis zum 31. 5. 2011 die Differenz zwischen den zugebilligten 1,82 € je Kubikmeter und den im Zeitraum vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2009 tatsächlich abgerechneten Wasserpreisen erstatten. Die Energie Calw hatte gegen die Verfügung sofortige Beschwerde eingelegt.  » weiterlesen

Überwachungsorgane: Die eigene Qualifizierung im Auge behalten

 
 
 

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Die Masternorm zu den Aufsichtsratspflichten umfasst gerade sieben Worte: Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen, § 111 Abs. 1 AktG. Die erfreuliche Knapp- und Klarheit sollte nicht dazu führen, den tatsächlichen Pflichtenumfang als Mitglied eines Überwachungsorgans zu unterschätzen. Und: Ohne ausreichende Qualifizierung kann den Pflichten kaum genügt werden. » weiterlesen

Zu den Verschwiegenheitspflichten von Aufsichtsratsmitgliedern

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur  „kleinen Aktienrechtsnovelle 2011“ sieht  eine Ergänzung des § 394 AktG vor, die  für kommunal getragene Kapitalgesellschaften Satzungsgestaltungen zulassen würde, die die Verschwiegenheitspflichten der Aufsichtsratsmitglieder aufheben und öffentliche Aufsichtsratssitzungen erlauben. Dies wäre eine grundsätzliche Rechtsänderung, eine grundsätzliche Rechtsänderung über deren Sinn und Unsinn wohl durchaus unterschiedliche Auffassungen bestehen dürften.  » weiterlesen

Kartellrecht durch Anschluss- und Benutzungszwang ausgehebelt?

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit einer aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf spricht viel dafür, dass einer kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserentgelten schon mit einem Anschluss- und Benutzungszwang der Boden entzogen ist – unabhängig von Rechtsform des Versorgers und Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses- eine traditionellen Kartellrechtlern zunächst überraschende Einschätzung. » weiterlesen