BAG: Attest schon ab dem ersten Krankheitstag – Arbeitgeber im Vorteil?

Ralf Fuhrmann, Partner bei Thümmel, Schütze & Partner in Stuttgart

Arbeitgeber dürfen ohne weitere Begründung die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) schon vom ersten Tag der Erkrankung verlangen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der vergangenen Woche (5 AZR 886/11, DB 0556613).

Was auf den ersten Blick für viele Arbeitgeber ein wichtiges und als positiv empfundenes Signal beim Kampf gegen hohe Krankenstände in einem Unternehmen empfunden werden mag, ist auf den zweiten Blick nicht unproblematisch.  » weiterlesen