Berechnungsdurchgriff bei der Betriebsrentenanpassung im qualifiziert faktischen Konzern nur noch bei sittenwidriger Schädigung

Dr. René Döring, Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Frankfurt/M.

Dr. René Döring, Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Frankfurt/M.

Das BAG hat seine Rechtsprechung zum Berechnungsdurchgriff im qualifiziert faktischen Konzern bei Anpassung der Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der neuen Rechtsprechung des BGH zur Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters aus den Jahren 2007 und 2008 angepasst. Hiernach reicht es für die Zurechnung der wirtschaftlichen Lage einer Konzernobergesellschaft nicht mehr aus, dass diese die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich dauernd und umfassend geführt hat und sich dabei konzerntypische Gefahren verwirklicht haben (BAG-Urteil vom 15. 1. 2013 – 3 AZR 638/10, DB0596085). » weiterlesen