Rechtsprechungsänderung: Kein Erholungsurlaub im Sabbatical

RA/FAArbR Stefan Richter, Hogan Lovells, Düsseldorf

Flexibles Arbeiten ist für viele Arbeitnehmer heute mehr denn je von enormer Wichtigkeit, um die „Work-Life-Balance“ ausgewogen zu halten. Neben den „typischen“ Flexibilisierungsinstrumenten hinsichtlich variabler Arbeitszeiten oder der flexiblen, ortsungebundenen Arbeit z.B. im Homeoffice, bieten die Arbeitgeber zunehmend auch Optionen für eine vorübergehende „Auszeit“ vom Beruf. Unter dem Stichwort Sabbatical vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien einen unbezahlten Sonderurlaub. Während dieses Urlaubs muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten und er Arbeitgeber muss keinen Lohn bezahlen – das Arbeitsverhältnis „ruht“. » weiterlesen