Rechtsschutz für Auslandsinvestitionen – Das ICSID der Weltbank

RA Dr. Sabine Konrad, Partnerin, McDermott Will & Emery LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Sabine Konrad, Partnerin, McDermott Will & Emery LLP, Frankfurt/M.

Investitionen im Ausland sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt.  Neben Währungs- und wirtschaftlichen Risiken spielt auch das sog. politische Risiko eine große Rolle.  Viele Unternehmen sichern das Risiko durch staatliche Eingriffe (wie z. B. eine Enteignung) geschädigt zu werden ab, u. a. durch die bekannten Investitionsgarantien des Bundes (PWC und EulerHermes; AGA-Portal) oder MIGA, der Multilateral Investment Guarantee Agency der Weltbank.

Neben diesen Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung (die gebührenpflichtig sind und damit mit erheblichen Kosten verbunden sein können) hat die Bundesrepublik in den letzten 55 Jahren ein Netz von über 100 Investitionsschutzabkommen aufgebaut. Neben diesen bilateralen Abkommen ist der Energiechartavertrag mit fast 50 Mitgliedstaaten (u. a. auch Deutschland) eines der wichtigsten Investitionsschutzabkommen.

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