Hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nicht (unnötigerweise) beschränkt, kann er jedes Arbeitsverhältnis überraschend flexibel gestalten. Dieser Spielraum hat jedoch Grenzen, wenn sich Weisungen als nichtig oder unbillig erweisen. Ein aktuelles Verfahren könnte die Rechte der Arbeitnehmer weiter stärken. Das LAG Hamm entschied, dass ein Arbeitnehmer auch einer nur unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung folgen muss. Nach der Rechtsprechung des BAG gilt bislang das Gegenteil. Die Entscheidung, die in Erfurt noch zu überprüfen ist, geht in die richtige Richtung. » weiterlesen