BGH-Urteil im Fall LexFox: Legal Tech und Rechtsdienstleistungsgesetz

RA Dr. Christoph Baus, Partner / RA Stefan Patzer, Associate, Latham & Watkins LLP

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) vom 27.11.2019 das Geschäftsmodell des Legal Tech-Unternehmens LexFox, das als Inkassodienstleister registriert ist, bestätigt. Das früher unter Mietright firmierende Unternehmen betreibt unter anderem die Onlineplattform www.wenigermiete.de, über die Verbraucher mietrechtliche Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen lassen können.

Die wirtschaftliche Tragweite der Entscheidung ist enorm, da Inkassodienstleister wie LexFox Erfolgshonorare vereinbaren dürfen, was der Anwaltschaft untersagt ist. Die Entscheidung des BGH ist daher nicht nur für die gesamte Legal Tech-Branche von Bedeutung, die weit überwiegend aufgrund einer ebensolchen Inkasso-Lizenz operiert, sondern auch für die deutsche Anwaltschaft.

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