Neues Gesetz für die Sanierung von Unternehmen in Polen – ein Vorbild für Deutschland?

Dipl.-Kfm. Mirco Weber, Partner, JP Weber / RA Steffen Schneider, Partner, BBL Bernsau Brockdorff

Dipl.-Kfm. Mirco Weber, Partner, JP Weber / RA Steffen Schneider, Partner, BBL Bernsau Brockdorff

Am 01.01.2016 ist in Polen ein neues Gesetz zur Sanierung von Unternehmen in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen das Insolvenz- und Sanierungsrecht vom 28.02.2003 und novellieren somit die seit knapp 13 Jahren gängige Praxis. Für deutsche Investoren in Polen – deren Investitionsvolumen liegt seit 1989 bei etwa 27 Mrd. € – ist das neue, hochmoderne Restrukturierungsgesetz von erheblicher Bedeutung. Auf der neuen rechtlichen Basis kann nun die Sanierung eines Unternehmens in der Krise in Polen funktionieren. Zwar sah auch das alte Sanierungsrecht eine Sanierung vor, doch in der Praxis spielte sie nie eine wesentliche Rolle: Mehr als 80% aller Insolvenzen wurden über eine Liquidation abgewickelt.

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