Sonderarbeitsrecht für kirchliche Arbeitnehmer?

RA Jörg Steinheimer, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnburg

RA Jörg Steinheimer, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnburg

Was wie der Anfang eines anzüglichen Witzes klingt, ist tatsächlich passiert: Eine Erzieherin war mehr als 17 Jahre bei der Diakonie Neuendettelsau beschäftigt. In ihrer Freizeit legte sie allerdings den Keuschheitsgürtel ab, und drehte ein paar „Filmchen“ nicht jugendfreien Inhalts, welche sie auch ins Internet stellte. Voll rechtschaffener Entrüstung kündigte die Diakonie daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos, als sie von dem etwas anderen Zeitvertreib der Klägerin Kenntnis erlangte. Zum einen habe die Klägerin die Diakonie von ihrer Nebentätigkeit nicht in Kenntnis gesetzt, zum anderen sei diese Art von Nebentätigkeit darüber hinaus nicht mit den Werten der Kirche vereinbar. » weiterlesen