Das neue Kapitalanlagegesetzbuch – Der Diskussionsentwurf

RA Dr. Sven Zeller, Partner, Clifford Chance, Frankfurt/M.

Das BMF hat zur Umsetzung der AIFM-RL am 20. 7. 2012 den lang erwarteten Diskussionsentwurf des „Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)“ herausgebracht, ein abschließendes Regelwerk für den Investmentfondsbereich. Ob das KAGB diesen großen Erwartungen tatsächlich gerecht wird, ist zweifelhaft. Bislang ist es nur ein Diskussionsentwurf. Das lässt hoffen!

Durch die AIFM-RL sollten eigentlich nur „Alternative Investment Manager“ erfasst werden, nicht aber Fondsprodukte. Dennoch enthält das KAGB dazu viele einschneidende Regelungen bis hin zu einem starren Numerus Clausus möglicher Investments bei geschlossenen Fonds, bei dem gerade die erfolgversprechenden außen vor gelassen wurden. Dies gilt besonders für Immobilienfonds, die es hart getroffen hat.

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Regulierung des sog. grauen Kapitalmarktes

RA Dr. Sven Zeller, Partner, Clifford Chance, Frankfurt/M.

Am 1. 6. 2012 ist das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinVermG) in großen Teilen in Kraft getreten.
Ziel des FinVermG ist es, Produkte aus dem Bereich des sog. grauen Kapitalmarktes einer staatlichen Regulierung zu unterwerfen. Dies soll insbesondere durch die Einführung von Erlaubnis- und Verhaltenspflichten für Anbieter und Vermittler dieser Produkte erreicht werden. Bislang war weder die Vermittlung noch der Vertrieb z. B. von Anteilen an geschlossenen Fonds reguliert. Derartige Produkte konnten bislang ohne Beachtung besonderer aufsichtsrechtlicher Regelungen vertrieben werden. Dies hat sich nun seit dem 1. 6. 2012 geändert.