Phoenix-Insolvenz: Versagen des Systems der Anlegerentschädigung in Deutschland dokumentiert

RA Dr. Christian Tetzlaff, Partner bei Dr. Tetzlaff & Partner, Radebeul

Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 10. 2. 2011 hat der BGH (IX ZR 49/10) nunmehr den Weg für eine Entschädigung der Anleger der Phoenix-Kapitaldienst GmbH frei gemacht. Bereits am 11. 3. 2005 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Phoenix-Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt und Insolvenzantrag gestellt. Wenige Tage danach hat die BaFin den Entschädigungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) festgestellt. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte ca. 30.000 Anleger durch ein betrügerisches Schneeballsystem geschädigt. Das Geld der Anleger wurde nicht im Rahmen von Options- und Termingeschäften angelegt, sondern mit dem eingeworbenen Geld der Neuanleger wurden Provisionszahlungen und Zahlungen an die Altanleger geleistet. » weiterlesen

Befristete Patronatserklärungen als (un)taugliches Sanierungsinstrument ?

RA Dr. Christian Tetzlaff, Partner bei Dr. Tetzlaff & Partner, Radebeul

In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat der II. Zivilsenat des BGH (Urteil vom 20. 9. 2010 – II ZR 296/08, DB 2010 S. 2381) Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Patron auch in der Krise der Tochtergesellschaft die Patronatserklärung fristlos kündigen kann, um dadurch seine Haftung gegenüber der Tochtergesellschaft (bzw. dem Insolvenzverwalter der Tochtergesellschaft) zu beschränken. So erfreulich diese Entscheidung aus Sicht der Muttergesellschaft auch ist, sind die Aussagen des BGH für die Sanierungspraxis durchaus sehr gefährlich. Der BGH fordert die Praxis regelrecht dazu auf, bei Überschuldungssituationen zu befristeten Patronatserklärungen zu greifen. Diese können aber eine Überschuldung gerade nicht beseitigen. » weiterlesen