Klimaschutz ist längst kein bloß politisches Phänomen mehr. Die Gerichte sind zunehmend gefordert, Klimaschutzrecht zu sprechen: Eine von der Columbia-Universität betriebene Datenbank listet derzeit 435 gegen Staaten gerichtete und 64 gegen Unternehmen Klimaschutzklagen auf. Sechs solcher Klagen hatten bekanntermaßen jüngst vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. In seiner Klimaschutzentscheidung stellt das Gericht fest, dass die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit aber auch die Staatszielbestimmung des „Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen“ (Art. 20a GG) den Staat zwingen, planend mit geeigneten, erforderlichen und angemessenen Instrumenten einzugreifen.