Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex – Aufsichtsrat im Wandel

RA Dr. Moritz Maier / RA Dr. Thomas Richter, Hogan Lovells, München

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 09.05.2019 eine Novelle des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beschlossen. 17 Jahre nach seiner Einführung steht die bislang größte und umfangreichste Reform des Kodex bevor. Ein moderneres und klareres Regelwerk mit hoher praktischer Relevanz soll entstehen. In einem vorgeschalteten Konsultationsverfahren gingen umfangreiche Stellungnahmen zu einem Erstentwurf vom 25.10.2018 ein; Anregungen und Kritik aus dieser Konsultation fanden in der finalen Kodex-Novelle häufig Berücksichtigung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Fassung steht noch nicht fest, da hiermit bis nach dem Inkrafttreten des ARUG II gewartet werden soll. Bis dahin gilt weiter die Kodex-Fassung vom 07.02.2017.

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