Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – eine Tour d’Horizon

RA Dr. Tobias Hueck, Associated Partner bei Noerr LLP

Eine vom BMJV eingesetzte Expertenkommission hat am 20.04.2020 ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vorgelegt. Der nach dem Ort der abschließenden Klausurtagung der Kommission benannte „Mauracher Entwurf“ beruht auf dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Rz. 6162-6165) und zielt darauf ab, das Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens anzupassen. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

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BVerfG: Kanzleidurchsuchung im Zuge des „Diesel-Skandals“ verfassungskonform

RA Dr. Tobias Hueck, P+P Pöllath + Partners, München

Die Durchsuchung der Kanzlei Jones Day und die Sicherstellung von Unterlagen mit Ergebnissen interner Untersuchungen zum „Diesel-Skandal“ sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit am 6. Juli 2018 veröffentlichten Beschlüssen entschieden (2 BvR 1287/17 u.a.). Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerden der Volkswagen AG, der Kanzlei Jones Day und dort tätiger Anwälte nicht zur Entscheidung an. Die Staatsanwaltschaft darf die Unterlagen nun sichten. Die Begründung des Gerichts lautet wie folgt: » weiterlesen

Deutsches Wahlrecht für mitbestimmte Aufsichtsräte verstößt nicht gegen Europarecht!

RA Dr. Wolfgang Grobecker, LL.M. (Cambridge), Partner / RA Dr. Tobias Hueck, Associate, P+P Pöllath + Partners

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist in der Rechtssache C-566/15 (Erzberger/TUI) den Schlussanträgen des Generalanwalts gefolgt und hat die Unionsrechtskonformität der deutschen Regeln zur Wahl der Arbeitnehmervertreter mitbestimmter Aufsichtsräte bestätigt. Die aus einem von dem TUI-Aktionär Konrad Erzberger angestrengten Statusverfahren über die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats der TUI AG resultierende Vorlagefrage des Kammergerichts Berlin beantwortete der EuGH wie folgt:

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Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

RA Dr. Wolfgang Grobecker, LL.M. (Cambridge), Partner / RA Dr. Tobias Hueck, Associate, P+P Pöllath + Partners

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) und die Abgabe der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG sind feste Bestandteile der Kapitalmarkt-Compliance börsennotierter Gesellschaften. Nach dem Prinzip „Comply or Explain“ müssen sie Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex begründen und veröffentlichen.

Die Regierungskommission DCGK prüft jährlich, ob der Kodex der aktuellen Best Practice der Unternehmensführung entspricht und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor. Die jüngsten Änderungen sind gerade in Kraft getreten: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 24. April 2017 den DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht. » weiterlesen