Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie ist eines der Instrumentarien des dritten Entlastungspaketes. Mit diesen Instrumentarien möchte der Gesetzgeber einerseits die wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges abfedern und andererseits sicherstellen, dass die Inflation nicht zu dauerhaften Lohnerhöhungen führt. Solche dauerhaften Lohnerhöhungen würden ansonsten die Inflation weiter befeuern. Durch die Neueinfügung der Inflationsausgleichsprämie in § 3 Nr. 11c EStG soll es Arbeitgebern ermöglicht werden, (rückwirkend) in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialleistungsfrei an ihre Arbeitnehmer zu zahlen. Damit jedoch die Leistung einer Inflationsausgleichsprämie keine unbeabsichtigten Folgen nach sich zieht, sind bei der Umsetzung gewisse Überlegungen und Vorkehrungen zu treffen. » weiterlesen
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Auch weiterhin gilt: Prämie für Streikbruch ist zulässig
Arbeitgeber sind grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer vor oder während der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen durch Zusage einer sog. Streikbruchprämie von der Teilnahme an Streikmaßnahmen abzuhalten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung vom 14.08.2018 (1 AZR 287/17, vgl. PM 39/18) bekräftigt. » weiterlesen
Personelle Mindestbesetzungsregelungen in Krankenhäusern – Kein Betätigungsfeld für Betriebsräte
Eine für viele Experten spektakuläre Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel wurde nun vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 25.04.2018 (6 TaBV 21/17) zu Fall gebracht: Es geht zu weit, wenn der Betriebsrat über sein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Personalbesetzungsregelungen durchsetzen könnte. » weiterlesen