Um den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu steigern, schuf der Gesetzgeber im Jahr 2015 mit dem Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) erstmals Vorgaben für die geschlechterbezogene Besetzung von Führungs- und Überwachungsgremien bestimmter Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2016 müssen Gesellschaften, die sowohl börsennotiert als auch mitbestimmt sind, bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten eine geschlechterspezifische Quote von 30% berücksichtigen. Gesellschaften, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, müssen nach dem FüPoG lediglich Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den ersten beiden Führungsebenen festlegen, ohne dabei harte Sanktionen befürchten zu müssen. » weiterlesen