
RA Dr. Wolfgang Grobecker, LL.M. (Cambridge), Partner / RA Dr. Tobias Hueck, Associate, P+P Pöllath + Partners
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist in der Rechtssache C-566/15 (Erzberger/TUI) den Schlussanträgen des Generalanwalts gefolgt und hat die Unionsrechtskonformität der deutschen Regeln zur Wahl der Arbeitnehmervertreter mitbestimmter Aufsichtsräte bestätigt. Die aus einem von dem TUI-Aktionär Konrad Erzberger angestrengten Statusverfahren über die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats der TUI AG resultierende Vorlagefrage des Kammergerichts Berlin beantwortete der EuGH wie folgt: