Berücksichtigung von Compliance-Systemen bei der Bußgeldbemessung

RA Dr. Sebastian Hack, LL.M. (London), Osborne Clarke, Köln

Der 1. Strafsenat des BGH hat jüngst entschieden, dass für die Bemessung einer Geldbuße von Bedeutung ist, inwieweit der Bebußte seiner Pflicht genügt, Rechtsverletzungen zu unterbinden und ein entsprechendes, effizientes Compliance-Management installiert hat (Urteil vom 09.05.2017 –1 StR 265/16, RS1243072). Im entschiedenen Verfahren ging es um Steuerhinterziehung, aber auch und gerade für das Kartellrecht könnte das Urteil geradezu revolutionäre Folgen haben. Hier erreichen die Bußgelder schwindelerregende Höhen und seit Jahren streiten sich die Protagonisten,  ob und in welchem Umfang Compliance-Programme bei der Bemessung von Kartellbußgeldern Berücksichtigung finden sollten.

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Deutsches Wahlrecht für mitbestimmte Aufsichtsräte verstößt nicht gegen Europarecht!

RA Dr. Wolfgang Grobecker, LL.M. (Cambridge), Partner / RA Dr. Tobias Hueck, Associate, P+P Pöllath + Partners

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist in der Rechtssache C-566/15 (Erzberger/TUI) den Schlussanträgen des Generalanwalts gefolgt und hat die Unionsrechtskonformität der deutschen Regeln zur Wahl der Arbeitnehmervertreter mitbestimmter Aufsichtsräte bestätigt. Die aus einem von dem TUI-Aktionär Konrad Erzberger angestrengten Statusverfahren über die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats der TUI AG resultierende Vorlagefrage des Kammergerichts Berlin beantwortete der EuGH wie folgt:

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Am VW-Gesetz liegt es nicht …

In der gerade anhebenden Debatte wird die Abschaffung des aus der Zeit gefallenen VW-Gesetzes gefordert. Doch es ist in der einzig interessanten Sache – dem Einfluss des Landes Niedersachsen und der Gewerkschaft – schon erledigt. Die Satzung der VW AG hat die kritisierten Regelungen des § 4 VW-Gesetz aufgenommen. Würde man das VW-Gesetz streichen, gälte das allgemeine Aktiengesetz und es änderte sich: nichts. Auch das AktG ermöglicht, dass in der Satzung „eine andere Kapitalmehrheit“ für satzungsändernde Beschlüsse festgelegt werden kann (§ 179 II 2 AktG; hier: § 25 II VW-AG-Satzung; bislang § 4 III VW-Gesetz). Die „Errichtung und die Verlegung von Produktionsstätten“ ist als zustimmungspflichtig in § 9 I Nr. 2 VW-AG-Satzung geregelt, das 2/3-Mehrheitserfordernis findet sich in § 15 IV VW-AG-Satzung (bislang: § 4 II VW-Gesetz). Diese Satzungsklauseln entsprechen dem allgemeinen Aktiengesetz, das in § 111 IV 2 AktG verlangt, bestimmte Arten von Geschäften der Zustimmung des Aufsichtsrats zu unterwerfen; die so benannten Gegenstände können durch die Satzung mit einer höheren AR-Beschlussmehrheit versehen werden (Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl. 2016, § 108 Rn. 8). Das ebenfalls politisch umstrittene Entsendungsrecht des Aktionärs Land Niedersachen ist gar nicht mehr im VW-Gesetz, sondern nur in § 11 I 2 VW-AG-Satzung enthalten; es entspricht § 101 II 1 AktG. » weiterlesen

Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen: Neue Rechtslage und Verwaltungsanweisung

RA Götz Lautenbach
mit der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff kooperierender Fachanwalt für Insolvenzrecht

Der Bundestag hat am 27.04.2017 (BT-Drucks. 18/12128) die seit Jahrzehnten erprobte Nichtbesteuerung von Sanierungsgewinnen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und hierdurch den Bedenken des BFH (Beschluss vom 28.11.2016 – GrS 1/15) an einer Verwaltungsanweisung des BMF vom 27.03.2003 (IV A 6 S 2140/03, BStBl. I 2003) Rechnung getragen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 02.06.2017 seine Zustimmung erteilt. Durch die neuen Vorschriften wird jedoch die seit Veröffentlichung der BFH-Entscheidung am 08.02.2017 entstandene Rechtsunsicherheit nicht vollständig beseitigt.

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Das Schicksal der Tarifeinheit ist ungewiss

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Zentrale Vorschrift der gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit ist die Kollisionsregel des § 4a Abs. 2 Satz 2 Tarifvertragsgesetz (TVG). Nach ihr sind im Falle kollidierender Tarifverträge im Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen kollidierenden Tarifvertrags im Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat. Eben diese Vorschrift hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 11.07.2017 (1 BvR 1571/15 u.a.) für verfassungswidrig erklärt: § 4a TVG sei mit Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes insoweit nicht vereinbar, als es an Vorkehrungen fehle, die sicherstellen, dass die Interessen der Berufsgruppen, deren Tarifvertrag nach § 4a Absatz 2 Satz 2 TVG verdrängt wird, im verdrängenden Tarifvertrag hinreichend berücksichtigt werden. » weiterlesen

Leiharbeit: Kein Einsatzverbot bei rechtswidrigen Streiks

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bestimmt seit jeher, dass Leiharbeitnehmer nicht verpflichtet sind, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. Leiharbeitnehmer sollen nicht gezwungen sein, in einem Arbeitskampf als Streikbrecher tätig zu werden und damit die Arbeitskampfparität zulasten der streikführenden Gewerkschaft zu verschieben.

Die am 1. April 2017 in Kraft getretene Neufassung des AÜG hat dieses Leistungsverweigerungsrecht des Leiharbeitnehmers durch ein an den Entleiher gerichtetes Einsatzverbot ergänzt. Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 AÜG darf dieser Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen ist. » weiterlesen

WhatsApp-Nutzung im Unternehmen

Dr. Hauke Hansen, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht im Frankfurter Büro der Kanzlei FPS

Dass der Gebrauch von Diensten wie WhatsApp datenschutzrechtlich problematisch ist, steht schon länger im Raum. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte Facebook den Zugriff auf die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer schon zu Beginn des Jahres in einer viel beachteten Entscheidung gerichtlich untersagen lassen. Seit das Amtsgericht Bad Hersfeld (Az. F 111/17 EASO) Ende Juni entschieden hat, dass allein die Nutzung von WhatsApp gegen das deutsche Datenschutzrecht verstößt, drohen auch Unternehmen Bußgelder. Zumindest jenen, die den Messenger-Dienst für ihre interne und externe Kommunikation nutzen. Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass sämtliche Kontaktdaten aus den Smartphones der WhatsApp-Nutzer an die WhatsApp Inc. ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen weitergeleitet würden. » weiterlesen

Das neue Transparenzregister: Angaben, Mitteilungen

Heute tritt das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft, nachdem es am 24.6.2017 im Bundesgesetzblatt (S. 1822) verkündet wurde. „Es wird ein Register … über den wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister) eingerichtet“ (§ 18 GwG). Als solche werden dort natürliche Personen registriert, die über mehr als 25% der Kapitalanteile oder der Stimmrechte in „Vereinigungen“ verfügen bzw. diese kontrollieren (§ 3 II GwG). Mit dem neuen Begriff „Vereinigung“ werden juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften erfasst (§ 20 I 1 GwG); damit nicht dabei ist die BGB-Gesellschaft. Anteilseigner, die wirtschaftlich Berechtigte sind, haben der Vereinigung Name, Geburtsdatum und Wohnort sowie „Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses“ mitzuteilen (§ 20 III GwG). Die Vereinigung hat diese Angaben „einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten“ und an das Transparenzregister zu melden (§ 20 I GwG). Die Mitteilung an das Transparenzregister hat bis zum 1.10.2017 zu erfolgen (§ 59 I GwG). » weiterlesen

Neues zur Leistungsverweigerung bei unbilligen Weisungen

RA Dr. Rüdiger Hopfe, Partner, SCHWEIBERT LESSMANN, Frankfurt/Main

In seinem auch von der Tagespresse beachteten Beschluss vom 14.06.2017 (Az. 10 AZR 330/16, liegt als Pressemitteilung vor) hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Weisung des Arbeitgebers nicht befolgen muss, wenn keine rechtskräftige Entscheidung eines Arbeitsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der Weisung vorliegt. Da hierin eine Abweichung von der Rechtsprechung des 5. Senats (vgl. Urteil vom 22.02.2012 – 5 AZR 249/11) liegt, hat der 10. Senat bei diesem angefragt, ob der 5. Senat an seiner Rechtsprechung festhält. Sollte der 5. Senat sich der Auffassung des 10. Senats nicht anschließen, muss der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsfrage nach § 45 Abs. 2, 3 Satz 1 ArbGG entscheiden. » weiterlesen

Die 9 GWB-Novelle im digitalen Zeitalter

RA Dr. Jens Steger, Arnold & Porter Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.

Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) tritt am 09.06.2017 in Kraft. Die Schwerpunkte der Novelle betreffen das Kartellschadenersatzrecht und die Anpassung des Gesetzes an das digitale Zeitalter, insbesondere im Bereich der Vorschriften über marktbeherrschende Unternehmen und der Fusionskontrolle. Auch die unter dem Stichwort „Wurstlücke“ vielfach diskutierte Unternehmenshaftung für Kartellrechtsverstöße wird verschärft. Nachfolgend werden einige der wesentlichen praktischen Neuerung kurz beleuchtet.

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