Namensaktien gibt es „unabhängig von einer Verbriefung“. Dies wurde durch die Aktienrechtsnovelle 2016 in § 67 Abs. 1 S. 1 AktG klargestellt. Damit braucht kein Wertpapier über die Aktie, weder eine Einzel- noch eine Sammelurkunde, ausgestellt zu werden. Die Aktiengesellschaft hat ein Aktienregister zu führen, das den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs sowie die Aktienzahl enthält. Diese Register soll – so ist aus der Praxis zu hören – bei der Bafin als genehmigungspflichtiges Depotgeschäft gelten, wenn es mehr als 5 Aktionäre enthält! Das ist schon im Ansatz schief. Denn der Vorstand ist verpflichtet, ein Aktienregister zu führen. Es kann nicht sein, dass das AktG eine Pflicht begründet, während die Bafin ihre Erfüllung unter Erlaubnisvorbehalt stellt.
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Kein Anspruch auf Vergütung von Raucherpausen aufgrund einer betrieblichen Übung
Hat der Arbeitgeber während Raucherpausen, für die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen durften, das Entgelt weitergezahlt, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Pausen zu kennen, können die Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber diese Praxis weiterführt. Ein Anspruch aufgrund einer betrieblichen Übung entsteht in einem solchen Fall nicht. So entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 5. August 2015 – 2 Sa 132/15). » weiterlesen
Angriff auf Karnevalsfeier rechtfertigt fristlose Kündigung
Der Höhepunkt der Karnevalssaison 2015/2016 steht unmittelbar bevor. Auch viele Unternehmen und Betriebe veranstalten mit ihren Mitarbeitern gemeinsame Karnevalsfeiern. Dass dort auftretende unliebsame Zwischenfälle mitunter drastische Auswirkungen (auch) auf das Arbeitsverhältnis haben können, zeigt ein aktueller Fall, der vom LAG Düsseldorf (Urteil vom 22.Dezember 2015, 13 Sa 957/15) zu entscheiden war. » weiterlesen
BAG: Anspruch auf Betriebsrentenanpassung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung?
Das BAG hatte in einer Entscheidung vom 15.09.2015 – 3 AZR 839/13 erneut über die Betriebsrentenanpassung bei einer Rentnergesellschaft zu befinden. Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt und präzisiert das BAG seine Rechtsprechung zur Anpassungsprüfung bei Rentnergesellschaften. Völliges Neuland betritt das Gericht, soweit es im Sinne einer Missbrauchskontrolle einen Anspruch auf Betriebsrentenanpassung aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) in Erwägung zieht. » weiterlesen
Neues Gesetz für die Sanierung von Unternehmen in Polen – ein Vorbild für Deutschland?
Am 01.01.2016 ist in Polen ein neues Gesetz zur Sanierung von Unternehmen in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen das Insolvenz- und Sanierungsrecht vom 28.02.2003 und novellieren somit die seit knapp 13 Jahren gängige Praxis. Für deutsche Investoren in Polen – deren Investitionsvolumen liegt seit 1989 bei etwa 27 Mrd. € – ist das neue, hochmoderne Restrukturierungsgesetz von erheblicher Bedeutung. Auf der neuen rechtlichen Basis kann nun die Sanierung eines Unternehmens in der Krise in Polen funktionieren. Zwar sah auch das alte Sanierungsrecht eine Sanierung vor, doch in der Praxis spielte sie nie eine wesentliche Rolle: Mehr als 80% aller Insolvenzen wurden über eine Liquidation abgewickelt.
Bewegung in Sachen SUP im Europäischen Parlament
Am kommenden Freitag (28.1.) steht das Vorhaben einer Einpersonen-Kapitalgesellschaft zur Beratung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. Die Societas Unius Persona (SUP) – Richtlinie ist im vergangenen Mai vom Ministerrat mehrheitlich (gegen das Votum Deutschlands) gebilligt worden. Seither liegt der – bislang ruhende – Ball im Spielfeld des Europäischen Parlaments. Dort hat sich der Berichterstatter des Rechtsausschusses (Luis de Grandes Pascual) der Sache intensiv angenommen (“ the rapporteur has devoted a huge amount of time to studying the proposal and listening to the positions of the various stakeholders“). Er steht dem SUP-Projekt grundsätzlich positiv gegenüber. Aus seiner Sicht muss der RL-Vorschlag aber in zentralen Fragen überarbeitet werden.
Das Second Working Document bringt die folgenden wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen:
RegE für das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz verabschiedet
Am 06.01.2016 wurde der RegE für ein Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FimanoG) verabschiedet.
Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, die entgegen der ursprüchlichen Planung in zwei Schritten erfolgen soll: die sog. MiFID II (RL 2014/65/EU) und die sog. MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014) sollen erst mit einem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz umgesetzt werden, da diese Regelungen nach aktuellen Planungen der EU-Kommission erst ab dem 03.01.2018 Geltung beanspruchen sollen.
Marcus Lutter zum 85. Geburtstag
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter feiert heute seinen 85. Geburtstag – ganz herzliche Gratulation auch hier im Rechtsboard! Im „Betrieb“ hat Marcus Lutter über die Jahrzehnte zahlreiche Beiträge veröffentlicht; prägend sein dort geäußertes Diktum von den „räuberischen Aktionären“, als es vor einem Vierteljahrhundert darum ging, Missbräuchen bei Anfechtungsklagen zu wehren. Dem „Handelsblatt“ war und ist er ein gefragter Experte, wenn aktuelle Praxisfragen des deutschen und europäischen Unternehmensrechts zu besprechen sind. Denn gerade um diese Rechtsgebiete hat sich Marcus Lutter in höchstem Maße verdient gemacht. Insbesondere die Entwicklung des von der Europäischen Union gestalteten Gesellschaftsrechts begleitet er aktiv bis heute. Marcus Lutter wird zu Recht als der deutsche Doyen des europäischen Gesellschaftsrechts bezeichnet. Vor einer Woche erst wurde in Bonn mit ihm über Konzepte eines europäischen Konzernrechts beraten. An der Universität Bonn ist er seit 1980 tätig (emeritiert 1996), zuvor ab 1966 an der neugegründeten Universität Bochum. Von 2011-2008 gehörte er der Regierungskommission Corporate Governance an. » weiterlesen
Hinterbliebene erben Urlaubsanspruch: Arbeitsgerichte folgen dem EuGH
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 01.12.2015 entschieden, dass ein Urlaubsanspruch nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers untergeht, sondern sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben umwandelt (56 Ca 10968/15). Überraschend? Nein.
Wir sind zwar in Deutschland immer von dem Gedanken ausgegangen, dass es der Zweck des Urlaubs sei, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers wiederherzustellen und langfristig zu erhalten – was bei Erben schlicht nicht möglich ist. Davon müssen wir uns nun aber verabschieden. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und der damit eingeleiteten und jetzt beginnenden Änderung der deutschen Rechtsprechung wird der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses endgültig zum bloßen Vermögensanspruch. » weiterlesen
Ohne Umweg zum Kartellschadensersatz
Kartellschadensersatzklagen haben stark zugenommen. Aktuelles Beispiel ist die Klagewelle im sog. Zuckerkartell. Um im Klagefall zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen über die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts zu vermeiden, sollte die (schieds-)gerichtliche Zuständigkeit für Kartellstreitigkeiten bereits bei der Vertragsgestaltung geregelt werden.