Aktienrechtsnovelle 2016 verabschiedet

Nach fünf Jahren endlich am Ziel: die Aktienrechtsnovelle. Als eine marginale Korrekturen enthaltende kleine Reform im November 2010 (RefE) angekündigt, ist es mit der „punktuellen Weiterentwicklung“ (Gesetzesbegründung) Mitte November 2015 soweit. Der Bundestag stimmte heute der Aktienrechtsnovelle in der Fassung durch den Rechtsausschuss zu. Was hat sich gegenüber dem letzten Regierungsentwurf aus dem Jahr 2014 noch wesentlich verändert?

Neu ist der Verzicht auf die generelle Vorgabe, dass die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats durch drei teilbar sein muss (§ 95 I 3 AktG). Der Grundsatz der Dreiteilbarkeit bleibt für Aktiengesellschaften bestehen, für die das Drittelbeteiligungsgesetz gilt, also für Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern.
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BAG: Leiharbeitnehmer zählen auch für die Unternehmensmitbestimmung mit

RA, FAArbR Dr. Gero Ludwig, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

RA, FAArbR Dr. Gero Ludwig, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

Mit Beschluss vom 4. November 2015 (7 ABR 42/13) setzt das Bundesarbeitsgericht seine neue Rechtsprechung fort, nach der bei der Zahl der Arbeitnehmer eines Betriebs und Unternehmens auch Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen sein können. Danach zählen diese nun auch bei der Bildung von Aufsichtsräten mit. » weiterlesen

Delisting – das rasche Ende einer kurzen Freiheit

RA Dr. Norbert Bröcker, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf

RA Dr. Norbert Bröcker, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf

Nach weniger als zwei Jahren hat der Gesetzgeber eine kurze Phase großer Freiheiten beim Delisting beendet. Mit der jüngst verabschiedeten Änderung des Börsengesetzes wurden die Anforderungen an den Rückzug von der Börse neu geregelt. Möglich ist ein Delisting jetzt nur noch, wenn zugleich ein Erwerbsangebot nach dem Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) vorgelegt wird und damit jeder Aktionär die Möglichkeit hat, seine Aktien noch vor dem Delisting zu verkaufen.

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Kammergericht Berlin: Vorlage an den EuGH in Sachen Unternehmensmitbestimmung

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Der Entscheidung des Kammergericht Berlins im Statusverfahren der TUI AG vom 26. Oktober 2015 (14 W 89/15) wurde in den Medien kaum Beachtung geschenkt. Dabei ist die Entscheidung für eine Vielzahl von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen höchst brisant. » weiterlesen

Insolvenzanfechtung: Gesetzesreform erklimmt die nächste Stufe

RA Dr. Andreas Raabe, Guckel Langholz Raabe, Hamburg

RA Dr. Andreas Raabe, Guckel Langholz Raabe, Hamburg

Die Bundesregierung hat am 29.09.2015 den Gesetzesentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Erklärtes Ziel ist eine bessere Lastenverteilung zugunsten der Wirtschaft und der Arbeitnehmer. Wirtschaftsverbände wie der BDI übten zuletzt Kritik an der Praxis und den Auswirkungen des Insolvenzanfechtungsrechts. Die Risiken eines Insolvenzanfechtungsanspruchs seien unkalkulierbar und die Belastung für den Wirtschaftsverkehr und für Arbeitnehmer unverhältnismäßig geworden.

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BGH: Absage der Hauptversammlung nach ihrem Beginn

Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth, FernUniversität in Hagen

Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth, FernUniversität in Hagen

In den letzten Jahren wird das Hauptversammlungsprogramm von Aktiengesellschaften immer häufiger von einer (5%igen) Minderheit beeinflusst. Eine solche Minderheit kann nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass bestimmte Punkte und Beschlussvorschläge auf die Tagesordnung gesetzt werden, oder es findet gar die Versammlung selbst gem. § 122 Abs. 1 AktG auf Verlangen der Minderheit statt. Kommt der Vorstand einem entsprechenden Verlangen nicht nach, so kann die Minderheit gem. § 122 Abs. 3 AktG ihr Verlangen gerichtlich durchsetzen.

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Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund des höheren Stundenlohnes nach dem Mindestlohngesetz unwirksam

RA Thomas Bader, maat Rechtsanwälte, München

RA Thomas Bader, maat Rechtsanwälte, München

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können und eine Änderungskündigung zur Streichung dieser Leistungen wegen des höheren Stundenlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unwirksam ist (u. a. Urteil vom 11.08.2015 – AZ. 19 Sa 819/15). Eine Leistungszulage hielt das Gericht dagegen für anrechenbar. » weiterlesen

BVerfG: Tarifeinheit bleibt zunächst – aber mit Maßgaben

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Anträge des Marburger Bundes, des Deutschen Journalisten-Verbands und der Vereinigung Cockpit auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz abgelehnt (Beschluss vom 06.10.2015 – 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1582/15, 1 BvR 1588/15). Es fehle an gravierenden, irreversiblen oder nur schwer revidierbaren Nachteilen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machten. Derzeit sei nicht absehbar, dass den Berufsgewerkschaften bei Fortgeltung des Gesetzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Aushandeln von Tarifverträgen längerfristig unmöglich würde oder sie im Hinblick auf ihre Mitgliederzahl oder ihre Tariffähigkeit in ihrer Existenz bedroht wären. » weiterlesen

EuGH: Aus für „Safe-Harbor“

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Die Entscheidung des EuGH in der Sache Maximilian Schrems vs. Data Protection Commissioner (C-326/14) vom 6. Oktober 2015 wurde in den Tagesmedien weithin als „Urteil gegen Facebook“ dargestellt. Beim genaueren Hinsehen war Facebook zwar Anlass, aber nicht Gegenstand der Entscheidung. Trotzdem kann das Urteil des EuGH weitreichende Folgen für viele grenzüberschreitend tätige Unternehmen – auch für Facebook – haben. » weiterlesen

Delisting-Regelung vom Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat gestern § 39 Börsengesetz um eine Regelung des Delisting ergänzt. Sie gilt für alle derartigen Vorgänge ab dem 7.9.2015. Ein Widerruf der Zulassung der Aktien hat zur Voraussetzung, dass ein WpÜG-Erwerbsangebot vorgelegt wird. Die Gegenleistung darf nur in einer Geldzahlung bestehen. Diese bemisst sich nach dem durchschnittlichen Börsenkurs des letzten halben Jahres. Ausnahmsweise ist der Wert des Unternehmens zugrunde zu legen. Das ist dann der Fall, wenn Insiderinformationen verschwiegen wurden, eine Marktmanipulation vorliegt oder der Börsenkurs zu holprig war. Über die Einzelheiten wird man weiter diskutieren, etwa demnächst bei der Jahrestagung der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung. Im Grundsätzlichen dürfen die einen beklagen, dass die Hauptversammlung nicht mit dem Delisting befasst wird und nicht stets der Ertragswert auszuzahlen ist. Die anderen mögen weiter kritisieren, dass eine Abfindung überhaupt vorgesehen ist, da der Aktionär doch nicht ausscheiden muss. Das alles ist aber rechtspolitische Kritik, denn der Gesetzgeber (!) hat entschieden.
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