Facebook als Medium aktien- und kapitalmarktrechtlicher Mitteilungen

Die Hauptversammlung kann statt über den Internet-Bundesanzeiger mit eingeschriebenem Brief einberufen werden (§ 121 Abs. 4 S. 2 AktG). Das ist eher umständlich, doch die Satzung kann etwas „anderes“ bestimmen – und das tut sie auch, insbesondere die E-Mail wird verbreitet als Mittel der Information bestimmt. Könnte die Klausel auch lauten, dass eine Facebook-Nachricht genügt? Wenn auf diese Weise alle Aktionäre erreicht werden können, sollte dem nichts entgegenstehen. Voraussetzung wäre also, dass die Aktionäre eine entsprechende Facebook-Gruppe bilden oder die Seite subskribiert haben. Eine öffentliche Einladung auf der Facebook-Seite der Gesellschaft würde nicht genügen, denn die Nachricht soll den Aktionären überbracht werden („push“), die Erwartung, dass sie abgerufen werde („pull“) reicht nicht. Damit ist klar, dass die Facebook-Alternative nicht für Gesellschaft mit großem Aktionärskreis, wohl aber für kleine „personalistische“ AG in Betracht kommt. » weiterlesen

Kostenerstattungsklauseln für gescheiterte “Deals” – an den Notar gedacht?

RA Dr. Cédric Müller, LL.M., Hogan Lovells International LLP, Düsseldorf

RA Dr. Cédric Müller, LL.M., Hogan Lovells International LLP, Düsseldorf

Es gibt viele Gründe, weshalb M&A-Transaktionen scheitern können. Zu nennen sind insbesondere unterschiedliche Kaufpreisvorstellungen der Parteien sowie eine fehlende Finanzierung seitens des Käufers. Was auch immer der Grund sein mag, ein Abbruch der Transaktion bedeutet, dass die Aufwendungen für die Vorbereitung der Transaktion vergebens waren. Aus diesem Grund vereinbaren die Parteien oft frühzeitig in einem sog. Letter of Intent (“LOI”) Kostenerstattungs- bzw. Break-up-Fee-Klauseln, wonach z. B. der Kaufinteressent im Falle des Scheiterns der Transaktion vom Verkäufer Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen kann.

Derartige Klauseln können grds. formfrei in einem LOI vereinbart werden. Dies gilt auch dann, wenn der später abzuschließende Unternehmenskaufvertrag notariell beurkundet werden müsste. Eine Beurkundung des LOI kann allerdings ausnahmsweise dann erforderlich sein, wenn aufgrund der vereinbarten Kostenerstattungsklausel bzw. Break-up-Fee-Klausel ein mittelbarer wirtschaftlicher Zwang entsteht, einen beurkundungspflichtigen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen. Eine Fehleinschätzung bei der Frage der Beurkundungsbedürftigkeit eines LOI wiegt schwer, denn im Falle eines Formverstoßes ist der gesamte LOI nichtig.

» weiterlesen

Sollte jedes Übernahmeangebot eine Hauptversammlung auslösen?

Sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot lediglich beraten? Wenn es nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) geht, wird die Frage künftig stets mit ja zu beantworten sein. Eine entsprechende Änderung der Anregung Nr. 3.7 DCGK ist für Sommer 2013 vorgesehen. Nun ermöglicht § 16 WpÜG eine Hauptversammlung (HV) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und erleichtert deren Einberufung durch Abkürzung von Fristen und anderen Regularien. Eine HV wird notwendig sein, wenn „gesellschaftsrechtliche Maßnahmen“ (Kodex, a.a.O.) zur Beschlussfassung stehen. Aber es ist doch sehr fraglich, ob eine HV nur zur Unterhaltung über das Angebot geboten sein kann. Gut, dass wir darüber gesprochen haben – das darf  doch nicht das HV-Motto sein. Die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Angebot erfahren Aktionäre außerhalb der HV durch Bekanntgabe im Internet (§§ 27, 13 Abs. 3 WpÜG). Für eine abermalige Präsentation und ggf. mündliche Erläuterung wäre die HV ein teuer bezahlter Ort. Die Durchführung der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft ist keine Kleinigkeit, sondern bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. » weiterlesen

Rentennahe Mitarbeiter ziehen bei Sozialplanabfindungen den Kürzeren

Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt

Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält die Gestaltungshoheit von Arbeitgebern und Betriebsräten bei Sozialplanabfindungen weiter hoch. Am 26. 3. 2013 hat das BAG entschieden, dass die Abfindung eines über 58-jährigen Mitarbeiters eines Luft- und Raumfahrtunternehmens nach einer anderen Formel berechnet werden darf als die Abfindung für jüngere Mitarbeiter. Sozialpläne dürfen bei der Bemessung der Abfindungssumme die Möglichkeit der Mitarbeiter berücksichtigen, eine vorgezogene gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Dies gilt auch dann, wenn der vorzeitige Rentenbezug für den betroffenen Mitarbeiter eine lebenslange Rentenkürzung zur Folge hat, im entschiedenen Fall in Höhe von 7,2%. Der seit knapp 37 Jahren im Unternehmen angestellte Mitarbeiter empfand die Bestimmungen im Sozialplan als altersdiskriminierend, weil diese eine andere Formel für die Abfindungsberechnung für über 58-jährige Mitarbeiter vorsahen. Dies führte dazu, dass der betreffende Mitarbeiter nach der für ihn anwendbaren Formel nur eine Abfindung von rund 5.000 Euro erhielt, während die reguläre Formel eine Zahlung in Höhe von rund 235.000 Euro ergeben hätte. Die Differenz machte er gerichtlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend. » weiterlesen

Gesetz zum Hochfrequenzhandel verabschiedet

RA Dr. Bernd Geier, LL.M., Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Bernd Geier, LL.M., Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Am 28. 2. 2013 beschloss der Bundestag in dritter Lesung das Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) mit den vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen; es passierte den Bundesrat am 22. 3. 2013.

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die an einer deutschen Börse oder einem MTF (Multilateral Trading Facility) in Deutschland algorithmischen Handel betreiben, sowie an Börsenträger und die Betreiber von MTFs.

Charakteristisches Merkmal des algorithmischen Handels ist die automatische Generierung und Versendung von Aufträgen (Orders) durch einen Computeralgorithmus. Reine Order-Routing-Systeme und Systeme, die lediglich Transaktionsbestätigungen versenden, werden nicht erfasst. Der Hochfrequenzhandel stellt einen Unterfall des algorithmischen Handels dar. Er ist durch die Nutzung besonderer Infrastruktur zur Verringerung von Latenzzeiten (z. B. Co-Locations), das Fehlen jeglicher menschlicher Intervention und ein hohes Ordervolumen im Verhältnis zur Gesamtzahl der auch tatsächlich ausgeführten Aufträge geprägt.

» weiterlesen

Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

RA Dr. Doris-Maria Schuster, Partnerin, Gleiss Lutz, Frankfurt/M.

RAin Dr. Doris-Maria Schuster, Partnerin, Gleiss Lutz, Frankfurt/M.

Mit einem ganzen Bündel an Rechtsfragen zur Leiharbeit hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. 3. 2013 zu befassen. In fünf Verfahren ging es um Equal Pay für Leiharbeitnehmer. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verpflichtet in § 10 Abs. 4 Satz 1 Verleiher u. a. dazu, ihren Leiharbeitnehmern für die Zeit ihrer Überlassung diejenige Vergütung zu zahlen, die vergleichbare Arbeitnehmer beim Entleiher erhalten (Equal Pay). Von diesem Gleichbehandlungsgebot dürfen Verleiher nur abweichen, wenn auf die Arbeitsverhältnisse mit ihren Leiharbeitnehmern Tarifverträge anwendbar sind und wenn diese Tarifverträge niedrigere Löhne vorsehen. Um eine solche Abweichung von der Equal Pay-Verpflichtung herbeizuführen, reicht es nach § 9 Nr. 2 AÜG aus, wenn ein Verleiher arbeitsvertraglich auf Tarifverträge mit schlechteren Arbeitsbedingungen Bezug nimmt und die Leiharbeitsverhältnisse in den tarifvertraglichen Geltungsbereich fallen.

» weiterlesen

Gesetzentwurf zur Abtrennung spekulativer Handelsaktivitäten der Banken vom Einlagengeschäft – viele offene Umsetzungsfragen

RA Dr. Andreas Wieland, Counsel, Shearman & Sterling LLP, Frankfurt/M.

Im Nachgang zur Finanzkrise und der darauf folgenden Welle gesetzgeberischer Maßnahmen kam auch die Trennung bestimmter Investmentbanking-Aktivitäten von bestimmten Retail-Bankgeschäften auf die politische Agenda. Vorreiter für diese Entwicklung sind die Vereinigten Staaten. Nach der im Dodd-Frank Act verankerten Volcker Rule werden in den USA Vollbanken künftig u.a. spekulative Eigenhandelsaktivitäten verboten. Im Vereinigten Königreich sollen auf der Grundlage des sog. Vickers Report künftig Retail Banking Aktivitäten vom Investmentgeschäft getrennt betrieben werden. Auf Europäischer Ebene empfiehlt der von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Liikanen-Report eine rechtliche Trennung des spekulativen Eigenhandels vom übrigen Bankgeschäft.

» weiterlesen

Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

RA Hans-Ulrich Wilsing, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Am 5. 2. 2013 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Vorschläge zu möglichen Änderungen ihres Regelwerks veröffentlicht. Neue Regeln möchte sie vor allem im Bereich der Vorstandsvergütung schaffen. Zum einen soll der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vorstandsvergütung das Verhältnis zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft berücksichtigen (Ziff. 4. 2.2 Abs. 2 Satz 3). Eine besondere Rolle soll bei diesem Vergleich der „zeitlichen Entwicklung“ zukommen. Zum anderen soll die Transparenz der Vorstandsvergütung für die Aktionäre weiter erhöht werden. Dazu dient die Empfehlung, über die bereits im Gesetz und im Kodex vorgesehenen Angaben hinaus weitere Details in den Vergütungsbericht aufzunehmen: z. B. die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen sowie die Maximal- und Minimalvergütung bei variablen Vergütungen (Ziff. 4. 2.5 Abs. 3 Satz 1). Flankiert wird diese Regelung durch die Anregung, diese Informationen in Mustertabellen aufzubereiten (Ziff. 4. 2.5 Abs. 3 Satz 2).

» weiterlesen

Aktionärsforum im Bundesanzeiger: ein Flop

Vor knapp 8 Jahren wurde das offizielle Aktionärsforum im Bundesanzeiger eingerichtet. Es hat sich als Friedhof herausgestellt. So gut wie keine Beiträge sind dort zu verzeichnen (nur drei in den letzten beiden Jahren). Was war die Intention für das Forum und warum funktioniert es nicht? Das Gesetz (§ 127a AktG) bestimmt: Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können dort andere Aktionäre auffordern, einen Antrag oder ein Verlangen zu stellen oder in einer Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben. Der Gesetzgeber wollte ausweislich der amtlichen Begründung ein sinnvolles Korrelat zum zunehmend breiten Streubesitz und einer fortschreitenden Internationalisierung der Aktionärsstruktur bieten. Ziel der Vorschrift sei es, die Kommunikation unter den Aktionären zu erleichtern und ihnen die Stimmrechtsausübung zu erleichtern. Das Forum könne zudem zur Behebung eines grundlegenden Corporate Governance-Defizits beitragen: der mangelnden Eigentümerkontrolle. Dies gelte insbesondere da, wo das Gesetz Schwellenwerte für die Ausübung von Aktionärsrechten vorsieht. » weiterlesen

Größe des Betriebsrats – Leiharbeitnehmer zählen im Einsatzbetrieb mit

RA/Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. André Zimmermann, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer im Einsatzbetrieb zu berücksichtigen, wenn sie in der Regel beschäftigt werden. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden (Beschluss vom 13. 3. 2013 – 7 ABR 69/11, DB0581585).

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt in § 9 die Zahl der Betriebsratsmitglieder nach der Anzahl der im Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer fest: Je mehr Arbeitnehmer beschäftigt werden, desto mehr Betriebsratsmitglieder gibt es. Der Gedanke dahinter ist einfach – und richtig: Je größer ein Betrieb ist, desto mehr Aufgaben muss der Betriebsrat wahrnehmen und desto mehr Mitglieder braucht er. Bei 5 bis 100 Arbeitnehmern kommt es darüber hinaus auch auf die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer an.

» weiterlesen