
RA Dr. Jens Steger, Arnold & Porter Kaye Scholer LLP, Frankfurt/M.
Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) tritt am 09.06.2017 in Kraft. Die Schwerpunkte der Novelle betreffen das Kartellschadenersatzrecht und die Anpassung des Gesetzes an das digitale Zeitalter, insbesondere im Bereich der Vorschriften über marktbeherrschende Unternehmen und der Fusionskontrolle. Auch die unter dem Stichwort „Wurstlücke“ vielfach diskutierte Unternehmenshaftung für Kartellrechtsverstöße wird verschärft. Nachfolgend werden einige der wesentlichen praktischen Neuerung kurz beleuchtet.